Diskussion:Antje Töpfer

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Slökmann in Abschnitt "Politische Beamtin" nicht zutreffend
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"Politische Beamtin" nicht zutreffend[Quelltext bearbeiten]

Staatssekretäre sind mW nicht verbeamtet, habe auch keine Quelle gefunden, die diese Formulierung stützen würde. --2003:D3:C71C:2D2:39B9:81C9:F8D2:B5EC 16:44, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Beamtengesetz für das Land Brandenburg § 105: „Beamte im Sinne des § 30 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (politische Beamte) sind 1. der Chef der Staatskanzlei, 2. die Staatssekretäre, 3. der Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz in dem hierfür zuständigen Ministerium, 4. der Polizeipräsident.“ (→ Link zum Landesbeamtengesetz). --Slökmann (Diskussion) 05:56, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten