Diskussion:Arbeitssicherheitsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Mhm
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Hallo,es geht ein Gerücht um ,das Frisösen und oder Fußpflegerinnen die EINE Angestellte haben zum Betriebsarzt müssen und noch einen Kursus beim BA a 4Std. mehrmals durchführen müssen ,was mit erheblichen Kosten verbunden sein soll!!!Das ist doch Schwachsinn,oder??????????Wer denkt sich sowas aus???Nur Geschäftemacherei auf dem Rücken kleiner Kleinstbetriebe.Wer weiss was zu dem Thema,der möchte doch bitte sich dazu äußern.Vielen Dank--213.198.84.193 19:50, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten


Hallo liebe Frisöse oder Fußpflegerin,

Alle Arbeitgeber müssen schon seit jeher dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden durch die Arbeit nehmen. Das ist nix Neues.

Speziell im Friseurberuf und auch bei der Fußpflege gibt es eine ganze Reihe von gesundheitlichen Belastungen, die zu echten Problemen führen können. Dabei ist es völlig wurscht, ob in einem Salon dreißig Friseure/Friseurinnen arbeiten oder nur ein bis zwei. Nur: Der große Salon kann den krankheitsbedingten Ausfall einer Mitarbeiterin verkraften, der kleine kommt dabei vielleicht in große Schwierigkeiten.

Für Kleinbetriebe gibt es die Möglichkeit, einen Arbeitsmediziner zu engagieren, der einen berät (wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt, und er kostet auch Geld). Oder der Inhaber kümmert sich ganz allein um den Gesundheitsschutz (kann er bei seiner Steuererklärung ja auch), muss dafür aber einen kleinen Kurs bei der Berufsgenossenschaft machen, der mit keinen großen Kosten verbunden ist.

Viele Grüße --Mhm 21:28, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten