Diskussion:Arbeitssoldat

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von URTh in Abschnitt Zeitliche Eingrenzung
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in Russland gab es ?[Quelltext bearbeiten]

...welches Russland ist gemeint ? Zarenreich ? UdSSR ? - Danke ! --Oenie 12:54, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Verlust bürgerlicher Ehrenrechte ?[Quelltext bearbeiten]

es scheint eher der Soldat 2. Klasse einschlägig zu sein. Aber hatte der schon seine bE verloren ? --Widlotic (Diskussion) 22:41, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Zeitliche Eingrenzung[Quelltext bearbeiten]

Hier ist pauschal von "Deutschem Reich" die Rede. Aber das ist irreführend, da hier nur das Kaiserreich gemeint sein kann. Die Weimarer Republik (offizielle Bezeichnung "Deutsches Reich") besaß eine Berufsarmee und damit nota bene keine Arbeitssoldaten und das NS-Reich (ebenfalls offiziell "Deutsches Reich") kannte m. W. nach keine Arbeitssoldaten. Es muss also korrekter Weise auf die Zeit bis 1918 rekurriert werden. Hilfreich sind natürlich ergänzende erklärungen, wie das in der Republik und beim Postkartenmaler (zumal mit der Zäsur 1935 - Wiedereinführung der Wehrpflicht) gehandhabt worden ist. MfG URTh (Diskussion) 17:09, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten