Diskussion:Armenischer Weinbrand

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Hi ich sollte mich melden wegen womöglicher Urheberrechtsverletzungen, die können nicht wirklich auftreten da ich der Verfasser des Textes auf der als Quelle aufgeführten Homepage bin. --Kleener-101 18:16, 10. Apr 2006 (CEST)

Hallo, dann bitte eine E-Mail an info@wikipedia.de senden, in der dies zugesichert wird. Am Besten geht aus der E-Mail die Absenderdomain der Webiste hervor. Nach Eingang der E-Mail und Überprüfung wird der Artikel wieder freigegeben. diba 18:49, 10. Apr 2006 (CEST)
Hey, hab heut Vormittag eine Mail an die von dir angegebene Adresse geschickt wann kann wenn dann auf antwort daher warten? Kleener-101 18:38, 11. Apr 2006 (CEST)
Wenn ein Freiwilliger im OTRS Deine Email bearbeitet :-) diba 19:47, 11. Apr 2006 (CEST)
Was hat das mit den sieben Tagen auf sich, wird die Seite dann automatisch gelöscht? Kleener-101 15:51, 14. Apr 2006 (CEST)

„Armenian Brandy“ ist doch das englische Synonym für Армянский коньяк. Ich wäre stattdessen für die offizielle armenische Bezeichnung – es gibt ein Gesetz, das regelt, wann sich ein Produkt so nennen darf, wobei dieser Begriff enger gefasst ist als für normalen armenischen Brandy – oder aber wenigstens „Armenischer Brandy“. Außerdem hieß die, wie sie im Artikel genannt wird, „Yerevan Destillerie“ eigentlich Eriwaner Kognakfabrik (Ереванский коньячный завод), siehe den Artiekl über die heutige Yerevan Brandy Company. Gruß, Ulf-S. 21:33, 11. Apr 2006 (CEST)

Na dann schon lieber Armenischer Brandy für die deutsche Seite, wobei der Weinbrand egal von welchem Hersteller hier in Deutschland als "Armenian Brandy" bezeichnet wird, daher war meine Überlegung das man dieses beibehält. Mit dem orginal Namen hast du Recht es gab ein Urteil zum Namensstreit mit dem Bord der Cognac-Produzenten aus Frankreich. Am Ende hat das sowjetische Gericht geurteilt das in der Sowjetunion alle Weinbrände, wenn Sie ähnlich dem Verfahren in Frankreich hergestellt werden, d.h. zweimal destilliert werden, sich Cognac nennen dürfen. Soweit ich weis ist dieses Urteil auch noch gültig, aber eben nur in den Ländern der ehem. SU. Von daher würde es hier denke ich Problem geben. Wenn ich die Seite bearbeiten könnte, würde ich den Namen ja ändern, geht halt aber leider nicht. Gruß Kleener-101 15:44, 14. Apr 2006 (CEST)
Es gibt einen Vertrag mit Frankreich, der die Bezeichnungen Kognak und Champagner noch für einige Zeit erlaubt (die Marke Советское Шампанское z.B. wird es nicht mehr ewig geben). Aber ich meinte das das Gesetz der Republik Armenien, dass auf Betreiben von Pernod erlassen worden ist und die Herstellung genau reglementiert. Ulf-S. 19:06, 14. Apr 2006 (CEST)

erhalten: Ticket#: 2006041110004439 -- da didi | Diskussion | Bewertung 23:13, 21. Apr 2006 (CEST)