Diskussion:Atompool

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zxmt in Abschnitt Kritik
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Kritik[Quelltext bearbeiten]

Im Vergleich zum maximalen Risiko eines Super-GAU decken Atompools nur einen Bruchteil des möglichen Schadens ab. Zum Beispiel ist im deutschen Atomgesetz nur eine Deckungsvorsorge in Höhe von 2,5 Milliarden € vorgeschrieben (§ 13 Abs. 3 Satz 2, § 34 Abs. 1 Satz 2 AtG), die bis zu einer Höhe von 256 Mio. € von der Versicherungswirtschaft, darüber hinausgehende durch eine Solidarvereinbarung der Kraftwerksbetreiber abgedeckt wird.[1]

Kritiker der Atomkraft sehen hierin eine massive verdeckte staatliche Subvention der Atomindustrie. Eine adäquate zu versichernde Schadenssumme würde einen vielfach höheren Versicherungsbeitrag benötigen. Für Schäden die darüber hinausgehen, haftet der AKW-Betreiber – außer bei Folgen bewaffneter Konflikte und schwerer Naturkatastrophen außergewöhnlicher Art[2] – direkt mit seinem Firmenvermögen, es besteht allerdings keine Pflicht, dafür Rücklagen zu bilden.

Übertragen. Die Links belegen nicht die Existenz und Ansicht von Kritikern, sondern belegen allenfalls Fakten zur Beschränkung des Versicherungsschutzes. Die daraus konstruierte ""Kritik" ist eine Eigenerfindung des Artikelautors und damit WP:OR. Kann mit passenden Belegen ggf wieder in den Artikel, aber so nicht. --Zxmt 07:54, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten
  1. http://www.gdv.de/Publikationen/Periodika/Zeitschrift_Positionen/Positionen_55/inhaltsseite21780.html
  2. moz.de: Haftungsgrenzen für Atomunfälle auch in Deutschland, 17. März 2011