Diskussion:August Wilding von Königsbrück

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:F5:6749:4B6:BC9D:122A:4E3E:81A7 in Abschnitt Verkauf der Standesherrschaft 1893
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Es ist ein Mißverständnis, wenn man den Inhaber einer Standesherrschaft als deren "Vertreter" in der Ersten Kammer sieht. Der Inhaber der Standesherrschaft hat Sitz und Stimme in der Kammer nicht als Vertreter eines Territoriums oder gar von dessen Bevölkerung, sondern als Ausdruck seiner Würde und seines Ranges in der noch immer feudalen Ideen anhängenden Gesellschaft. Wenn der Inhaber etwas oder jemand "vertrat", dann die Ehre und den Einfluß seiner Familie. --Hvs50 (Diskussion) 05:30, 16. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Verkauf der Standesherrschaft 1893[Quelltext bearbeiten]

Laut zeitgenössischen Zeitungsberichten musste über das Vermögen des Grafen August 1892 "wegen verschwenderischen Lebensstils" der Konkurs verhängt werden, der Graf wurde sogar entmündigt. 1893 kam es dann zur Zwangsversteigerung der Standesherrschaft Königsbrück, und Herr Naumann wurde für 1,1 Millionen Mark der neue Standesherr. Ein freiwilliger Verkauf wäre wegen der fideikommissarischen Bindung des Besitzes gar nicht möglich gewesen. --2003:F5:6749:4B6:BC9D:122A:4E3E:81A7 12:57, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten