Diskussion:Ausländerrecht

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Bert.Kilanowski in Abschnitt Siehe auch und Hauptartikel
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http://www.migrationsrecht.net von prof. dr. günter renner +, begründetes Portal zum deutschen auslämderrecht und europäischen migrationsrecht.

http://migration.uni-konstanz.de Forschungszentrum für internationales und europäisches Asyl- und Ausländerrecht von Prof. Dr. Kay Hailbronner, LLM, mit Prof Renner einer der Spezialisten auf dem Gebiet

Unbehagen beim "Ausländerrecht" - Umbenennen des Lemmas in -> Migrationsrecht ?!?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Menschenrechtler (bzw. es gehört nicht unbedingt zu meinen Hauptrechtsgebieten) und ich weiß, dass ethische Fragen in der Wikipedia zu endlosen Diskussionen führen können, ich versuche es trotzdem, weil ich die Bezeichnung des Rechtsgebietes als "Ausländerrecht" unschön finde und sie zunehmend auch veraltet sein dürfte. Der Trend geht klar zum Begriff "Migrationsrecht", so hat die Bundesanwaltschaft auch schon angedacht einen Fachanwalt "Migrationsrecht" einzuführen (wozu es aber bisher nicht kam). Wie man aus den neuen Links oben sieht, wird der Beriff Migration auch gerne verwendet, der bedeutet, dass Menschen migriert werden, also in die Gesellschaft eingeführt werden (bis sie ggf. selbst voll dazu gehören als Deutsche). Kann man hier eine Abstimmung starten oder es einfach so ändern? Bzw. gibt es regionale Unterschiede (z.B. in Bayern?) wo man unbedingt am "Ausländerrecht" verhaften will? Ich lege zumindest schon mal den gut geläufigen Begriff "Migrationsrecht" an, lege eine Weiterleitung auf dieses Lemma und gespannt auf Antworten. --Guck (Diskussion) 18:47, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Arbeitsaufenthaltsverordnung[Quelltext bearbeiten]

Bitte noch die Arbeitsaufenthaltsverordnung (AAV) erwähnen. --217.228.54.181 18:48, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Falsche Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Von Aufenthaltsrecht, einem festen Begriff innerhalb des EU-Rechts, wird auf eine Seite weitergeleitet (diese) die das Ausländerrecht vor allem aus der österreichischen Perspektive schildert. Das ist ein legitimer Artikel, aber von Aufenthaltsrecht sollte auf einen Artikel genau darüber weitergeleitet werden, nicht auf einen Artikel zum allgemeinen Ausländerrecht. --Vibackup (Diskussion) 14:41, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Gründe für Einwanderungsbeschränkungen[Quelltext bearbeiten]

Die Einzelfälle habe ich schon im Artikel Einwanderung (der wohl eindeutig nicht der richtige Ort war) eingegliedert und mitgeschleppt. Bitte, falls irrelevant, herauslöschen! --Thomas Leske (Diskussion) 22:14, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Im Kontext dieses Artikels erscheint es sinnvoll, die konventionelle Sicht pro Einwanderungsbeschränkungen darzustellen, um so das reale weltweit mehr oder weniger restriktive Ausländerrecht zu begründen. Die Darstellung der Diskussion um Einwanderungsbeschränkungen gemäß WP:NPOV sollte in anderen Artikeln stattfinden wie jetzt mit der Verlinkung auf offene Grenzen (was aber nur einer von vielen möglichen kritischen Standpunkten ist). --Thomas Leske (Diskussion) 22:24, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

das ist leider gar nicht überzeugend: was ein Herr Huemer beansprucht oder nicht, ist erstmal egal. Und wer ist er bitte, dass ausgerechnet er derjenige sein sollte, der hier die ultimative Aufstellung von Gründen vorlegt? Wer hat ihn bitte auf diesen Thron gesetzt? Und von wem kommen die wahllos wirkenden Einzelbeispiele? Und woher die enthaltenen Wertungen? In der Form ist die Aufstellung POV, thematisch im Bereich Ausländerrecht m.E. deplatziert und völlig unzureichend belegt. Und eine "Diskussion stattfinden" wird in enzyklopädischen Artikeln wohl ohnehin nicht - wir bilden lediglich eine etwaig vorhandene Diskussion ab - was entsprechend belegt werden müsste, wenn man dazu einen passenden Artikel fände. --gdo 22:36, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Huemers Artikel hat ein Peer-Review durchlaufen. Die Strategie "Ich lass dann ein paar gute Argumente mal einfach unter den Tisch fallen" kann daher nicht funktionieren. Ultimativ muss sie deswegen trotzdem nicht sein (=Anspruch auf Vollständigkeit erheben). An den Einzelbeispielen hänge ich nicht. Sie stammen wie gesagt nicht von Huemer, ich habe sie nur eingegliedert. Zu den Wertungen zitiert Huemer natürlich Vertreter. Ich sprach von Darstellung der Diskussion und nicht davon, dass wir Wikipedia als Diskussionsforum missbrauchen. --Thomas Leske (Diskussion) 23:13, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
ein peer-review ersetzt keine Rezeption. Seine Argumentationsauswahl ist nicht begründet, US-fixiert und ein Argument unter den Tisch fallen lässt Du, nämlich sein fünftes im Artikel. --gdo 23:31, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
(BK) Die von Gdo vorgenommene Textlöschung ist aus meiner Sicht gerechtfertigt. Die gelöschten Texte sind weitgehend WP:POV und WP:TF. Ein weltweites Ausländerrecht gibt es nicht. Die Gründe für Zuzugsrestriktionen sind vielfältig und müssen im Einzelfall für jedes Land sauber herausgearbeitet und belegt werden. Das leistet der Text bisher nicht. --Opihuck 22:42, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Das sehe ich anders. Eine Enzyklopädie kann das gar nicht leisten. Es wird auch nicht behauptet, alle Gründe müssten im politischen Diskurs immer eine gleich starke Rolle spielen, noch dazu für alle gesellschaftlichen Gruppen. --Thomas Leske (Diskussion) 23:13, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Das mag ja sein, dass du das anders siehst. Aber wir können hier nicht Annahmen und Vermutungen und persönliche Eindrücke als Allgemeinwissen ausgeben. Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - da gibt es ja auch 28 "Ausländerrechte" - sind die meisten Aussagen des Textes schlicht und ergreifend falsch. --Opihuck 18:31, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Konstruktiv betrachtet: Man könnte einen neuen, sauber recherchierten Artikel Punktesystem (Einwanderung) anlegen, mit genauer Angabe diesbezüglicher Regelungen in einzelnen Staaten. Das würde auch die Einwanderungsbeschränkungen deutlicher werden lassen. Einen Artikel unter diesem Namen gab es übrigens wohl schon, aber laut Löschbucheintrag war es damals ein bloßer Unfug-Artikel. --Carolin 19:29, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, das könnte man. Aber es hat mit dem bestehenden Lemma, unter dem wir hier diskutieren, nur wenig zu tun. Da ginge es eher um die durchaus spannende Frage, welche Länder auf der Welt eine allgemeine Einwanderung grundsätzlich zulassen, und was die Voraussetzungen dafür sind. --Opihuck 19:37, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ganz genau. --Carolin 19:50, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Siehe auch und Hauptartikel[Quelltext bearbeiten]

Üblicherweise verwendet man entweder "Hauptartikel" oder "siehe auch". Beides zusammen ist doch eher unüblich? Oder liege ich falsch? Wollte nur helfen, aber meine Änderung wurde gelöscht und verstehe es nicht, warum. --Der Antirassist (Diskussion) 01:15, 8. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Danke ür den Hinweis. Das ist richtig. Die Vorlage:Hauptartikel ... sollte am Anfang des Abschnitts stehen, der von dem Hauptartikel genauer beschrieben wird. Der Abschnitt sollte dann eine kurze Beschreibung des Hauptartikelgegenstandes liefern. Ich habe die Verweise verschoben und den hier unpassenden/unüblichen Zusatz siehe auch entfernt. Gruß --Bert (Diskussion) 00:36, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten