Diskussion:Bankgebühr

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Hallo, geht es jetzt um die Bankgebühren oder doch eher um die unzulässigen Bankgebühren? --Anton-Josef 16:02, 23. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Um beides, zu den unzulässigen Gebühren gibt es eben mehr zu sagen --Jan 02:31, 23. Sep. 2007 (CEST)

Ich finde das mit den Rücklastschriften ein ziemlich schlechtes Beispiel für nicht verursachergerechte Gebühren. Bei aus Mangel an Kontodeckung entstehende Rücklastschriften mag man noch vom Kontoinhaber als Verursacher ausgehen, nur wird in diesem Fall die Gebühr vom Abbuchenden (der sie sich dann vom Kunden zurückholen wird) getragen, sodass der Bank wohl kein Schaden entstehen sollte. Ganz vergessen werden aber Rücklastschriften aufgrund unrechtmäßiger Abbuchungen, denn bei diesen ist der Abbuchende und nicht der, von dessen Konto abgebucht wurde, der Verursacher, also trägt auch der Richtige die Kosten. --Jan 02:31, 23. Sep. 2007 (CEST)

Hier liegen zwei Gedankenfehler vor. Zum einen bei der Rückgabe mangels Deckung. Hier entsteht Aufwand bei der Bank des Zahlungspflichtigen (A), der des Zahlungsempfängers (B) und beim Zahlungsempfänger selbst (C). B belastet diese Kosten C. C wird beides dem Zahlungspflichtigen (D) belasten (wenn er es nur bekommt, aber das ist das Problem von C). A hat keine Möglichkeit die Kosten auf B oder C weiterzugeben. Daher wurde früher (bis zur BGH-Entscheidung) eben D von A direkt belastet. Heute bleibt A auf den Kosten sitzen und verteilt sie als Gemeinkosten an aller Kunden. Das ist der im Artikel beschriebene Sachverhalt.
Bei Rückgabe wegen Widerspruch bleibt die Bank A auch auf den Kosten sitzen. Dieser Fall ist aber gar nicht von der BGH-Rechtsprechung betroffen, da hier noch nie Kosten durch die Bank belastet wurden. Und das ist im Sinne einer Verursachergerechten Kostenverteilung auch richtig. Denn hier hat D ja nicht zur Entstehung der Kosten beigetragen.Karsten11 12:54, 19. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe das beim Lesen des Artikels auch nicht verstanden. Vieleicht sollte man diesen Kommentar in den Artikel kopieren? 92.227.132.163 08:44, 30. Aug. 2009 (CEST) [Beantworten]
Nunmehr fehlt das Thema in Gänze. Das ist aber wichtig. BGH-Urteil 2017 rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-bestaetigt-unwirksamkeit-mehrerer-entgeltklauseln-einer-sparkasse. Übrigens sind das keine Gebühren, sondern Entgelte (außer bei Sparkassen, da öffentlich-rechtlich). Die Überschrift sollte lauten "Entgelte/Gebühren" (siehe zwei Posts weiter unten). --77.189.148.185 20:40, 5. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Bankgebühren, warum so hoch?[Quelltext bearbeiten]

Eins wird mir aus dem Artikel noch nicht klar. Warum sind denn die Gebühren so barbarisch hoch? Die Herausgabe einer Adresse beispielsweise, nachdem eine Lastschrift zurückgegeben wurde, kostet bei meiner Bank 15 €. Das ist ein Prozess, den man völlig automatisieren könnte. Was genau erklärt denn Kosten in dieser Höhe? 92.227.132.163 08:46, 30. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gebühr nur, wem Gebühr gebührt[Quelltext bearbeiten]

Eine Bank kann keine Gebühren nehmen. Nur Entgelte, Geld, Schotter, Knete, Kohle oder Asche.

Eine Bank ist keine Behörde (und da arbeiten auch keine "Bankbeamte"), nur Behörden können Gebühren nehmen. (nicht signierter Beitrag von 178.3.62.78 (Diskussion) 20:10, 25. Nov. 2011 (CET)) [Beantworten]

  • Das Lemma sollte geändert werden von ...gebühren in ...entgelte. Auch aus politisch-pädagogischen Gründen: Viele Leute verbinden mit "Gebühr" etwas Unausweichliches, Unumgängliches, Offizielles. Und genau das sind die Kontoentgelte etc. nämlich nicht. Alles ist verhandelbar. Auch Kosten die in der Entgeltübersicht drin sind, kann man weg- oder runterhandeln. (nicht signierter Beitrag von 92.76.69.141 (Diskussion) 00:05, 27. Nov. 2011 (CET)) [Beantworten]

Ergenzugsvorschlag: Kritik ( Kontoführungsgebühren = Armensteuer und Reichen Zugabe )[Quelltext bearbeiten]

Kontoführungsgebühren könnte man ebenso Armensteuer nennen, den nichts anderes als so etwas ist es.


Nahezu alle Filialbanken verlangen Kontoführungsgebühren, manche werben zwar mit Kostenlose Kontoführung aber dafür kassieren die zb eine linkische Kartengebühr oder andere ähnliche versteckte Kosten.


Ebenso werben Banken mit Kostenlose Kontoführung aber nur unter gewisse Bedingungen zb erst ab einen Geldeingang ab 500 bzw 600 bzw 850 bzw 1000 bzw 1250 bzw 1500 bzw 3000 Euro Geldeingang im Monat.


Ebenso werden Ärmere durch 3,90 bis 9,90 Euro Kontoführungebühren mehr finanziell belastet als Besserverdienende Mitmenschen. ( im Jahr zk 50 bis 100 bis 150 Euro Kontoführungsgebühr / in 10 Jahren zk 500 bis 1000 bis 1500 Euro Kontoführungsgebühr, und das dafür das man den Banken indirekt sein Geld ausborgt )


Ebenso werden Reichere dafür sogar belohnt und bekommen sogar 0,01% - 0,02% - 0,03% Zinsen für ihr Geld auf dem Konto, je nach Bank.


Am Ende werden Leute die Ärmer sind dafür bestraft das die Arm sind, und Reiche werden dafür belohnt das die Reich sind. ( Die Armen geben indirekt den Rechen ihr Geld, damit die Reichen noch Reicher werden durch die Armen )

Ergänzung: Im Prinzip richtig. Reiche bezahlten für Kredite immer schon niedrigere Zinsen und erhielten für ihre Einlagen höhere Zinsen als Arme.--Hopman44 (Diskussion) 08:27, 7. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]