Diskussion:Behaghelsche Gesetze

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5 Gesetze

Der Neue Pauly unter dem Lemma behaghelsches Gesetz spricht von 5 Gesetzen. "Zusammenfassende Bezeichnung für fünf von O. Behaghel aufgestellte Grundsätze der Wort und -Satzgliedstellung." Band II S. 544

Kann das mal jemand vervollständigen? (nicht signierter Beitrag von Brakbekl (Diskussion | Beiträge) 12:54, 28. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Feler im Unterabschnitt "Konflikt zwischen dem ersten und zweiten Gesetz"?[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Kann es sein, dass sich da ein Fehler beim formulieren eingeschlichen hat? Es heisst in diesem Unterabschnitt: "das zweite Gesetz ist verletzt (da das Unwichtigere vor dem Wichtigen steht)". Das ist nicht schlüssig, wenn das zweite Gesetz, wie weiter oben angeführt wird, besagt: "Das Unwichtigere (dem Hörer schon Bekannte) steht vor dem Wichtigen." Kann das jemand prüfen und korrigieren? --Morten-Schwarzkopf (Diskussion) 00:12, 1. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Offenbar fehlerhaft, und da es allein um die Stellung des Reflexivpronomens geht, kein gutes Beispiel: eher verzichtbar. --46.114.230.126 07:54, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Der entsprechende Abschnitt wurde nun entfernt. --46.114.230.126 11:22, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Es fehlen Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Bislang stehen erst im Abschnitt über die Konflikte der Gesetze untereinander konkrete Beispiele. Ich denke, schon der vorige Abschnitt Die Behaghelschen Gesetze sollten zu jedem Gesetz (die da in ihrer Gesamtheit viel zu abstrakt und unverständlich dastehen, mit Ausnahme höchstens des 4. Gesetzes) ein zweiteiliges Beispiel anführen, nach dem Muster Richtig: [RICHTIGE STELLUNG], nicht: [FALSCHE STELLUNG].

Die Funktion solcher Beispiele schon bei den Gesetzen selber, wo die Aussage jedes für sich allein genommenen Einzelgesetzes verständlich veranschaulicht wird, ist grundsätzlich eine andere als beim weitergehenden Thema, daß die Gesetze untereinander in Konflikt geraten.

Und zur weiteren Klärung: Es ist nicht ersichtlich, ob es sich bei den weiter unten folgenden Verwandten Begriffen um related terms (also alternative bzw. konkurrierende Erklärungs-/Definitionsmodelle zum Sachverhalt) oder used terms (also von anderen Autoren synonym oder allenfalls Behaghel nicht widersprechende, ihn lediglich ergänzende bzw. spezifizierende kleinere Nuancenverschiebungen bei den verwendeten Begriffen innerhalb desselben Erklärungs-/Definitionsmodells) handelt. Wenn man allein die Überschrift nimmt, scheint related gemeint zu sein; nach der im Abschnitt stehenden Erläuterung könnte es hingegen beides sein. Wenn es used heißen soll, hätte also der Ersteller der Überschrift einfach nur geschlampt bzw. einen Tippfehler gemacht. --2003:EF:170A:9208:F8E3:C722:4E96:BDA3 01:39, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Angeführte Beispiele unpassend[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel für 1./2.-Konflikt betrifft allein die Stellung des Pronomens sich (siehe Abschnitt oben). Das Beispiel für 1./4.-Konflikt betrifft allein die Stellung des Verbs ist, das hier nicht am Ende eines Nebensatzes steht. Beide Beispiele sind nicht gut gewählt. In dieser Form dienen sie keinem Verständnis. --46.114.230.126 09:57, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten