Diskussion:Bereich (Weinbau)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Kpaugustin in Abschnitt belegen???
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Was ist denn nun ein Bereich[Quelltext bearbeiten]

Tut mir leid, ich blick nicht durch. Stimmt das so?: Lage -> Großlage (=mehrere Lagen) -> Bereich (=mehrere Großlagen) -> Anbaugebiet (=mehrere Bereiche)

Aber wieso ist dann z.B. „Johannisberg“ der einzige Bereich im Anbaugebiet Rheingau? Johannisberg ist doch nicht der ganze Rheingau!

Gibt es also Großlagen (oder vielleicht sogar Lagen?), die zu einem Anbaugebiet gehören, ohne einem Bereich zugeordnet zu sein?

Und gibt es auch Lagen, die zu einem Bereich und einem Anbaugebiet gehören, ohne dass sie einer Großlage angehören?

Ich seh schon ein, dass die Begriffe „Wein“ und „Hierarchie“ nicht leicht in Einklang zu bringen sind. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn dies hier durchschaubarer wäre. Wenn sich sonst niemand darum kümmert, mach ich nächstens mal einen Versuch. Der würde beginnen mit der Formulierung:

„Das deutsche Weingesetz gibt die Möglichkeit, einzelne Lagen oder Großlagen eines bestimmten Anbaugebietes zu einem Bereich zusammenzufassen...“

...oder hab ich nun alles ganz falsch verstanden?

-- Peter Steinberg 23:18, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Da mir der Sachverhalt immer noch dunkel erscheint, habe ich jetzt mal die angedrohte Änderung vorgenommen. Bitte überprüfen! -- Peter Steinberg 19:56, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Bereich Bayrischer Bodensee[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte, dieser Bereich liegt zwar im Freistaat Bayern, gehört aber zum Weinbaugebiet Württemberg. (So auch hier.)--Peter 08:19, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hab das jetzt mal selbst geändert. Interessant wäre zu erfahren, ob der Bayerische Bodensee früher einmal zu Franken gehörte.--Peter 12:03, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

belegen???[Quelltext bearbeiten]

"belegen" als Partizip Perfekt taucht gleich zweimal in dem Abschnitt „Begriffsbestimmung aus dem deutschen Weingesetz“ auf. Soviel ich weiß, kennt kein Wörterbuch dieses Wort. Ist vielleicht „gelegen“ gemeint? Das brächte leidlich Sinn. Oder erfindet das deutsche Weingesetz neue Wörter? -- Peter Steinberg 02:18, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Im Gesetzestext; siehe Einzelnacheis, steht es so - warum auch immer. Gruss --Kpaugustin 08:59, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten