Diskussion:Besserungsschein

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von StMH
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Handelt es sich wirklich um einen Verzicht des Gläubigers auf seine Forderung? Dann müsste der Schuldner doch gar nichts mehr zahlen. Ist es nicht eher nur ein Verzicht auf die Beitreibung der Forderung? 141.15.30.1 10:35, 18. Apr 2006 (CEST)

Es ist wohl eher ein Teilverzicht und eine Stundung gemeint. Derartige Vergleiche finden vor allem bei Entschuldungen Anwendung. Gruß, --StMH 19:43, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten