Diskussion:Bestandskonto

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Zuordnung von Bestandskonten auf Bilanzposten
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Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Eigentümern[Quelltext bearbeiten]

Zitat: # Passive Bestandskonten nehmen das Kapital auf, also die Positionen der „Passiv“-Seite der Bilanz. Sie weisen die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Eigentümern und Fremdkapitalgebern aus. Der Anfangsbestand und die Zugänge werden im Haben, Abgänge im Soll gebucht.(Zitat Ende)

Kann ein Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Eigentümern, also Eigenkapitalgebern, haben?

Können Aktionäre das Unternehmen auf Auszahlung ihrer Anteile verkalgen?

Falls nein, sollte man diese Stelle im Artikel m.e. korrigieren.--I-user 16:46, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Das Eigenkapital sind Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Eigentümern, da einem Unternehmen selbst nichts "gehört". So habe ich es jedenfalls mal gelernt. Ist aber natürlich in diesem kleinen Artikel arg verkürzt dargestellt. Wenn du es genauer beschreiben möchtest, nur zu :-) --Centipede 17:30, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zuordnung von Bestandskonten auf Bilanzposten[Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht richtig, dass jedem Posten in der Bilanz ein (im Sinne von ein einziges) Bestandskonto zugeordnet ist. Mehrere Bestandskonten der Aktiv- oder POassivseite können zusammen eine Bilanzposition ergeben. Wäre es anderes, müßten die Inhalte einer ausführlichen Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften nach § 266 HGB identisch sein mit den Konten eines Kontenrahmens. (nicht signierter Beitrag von 88.78.79.16 (Diskussion) 17:21, 27. Jul. 2011 (CEST)) Beantworten

Hallo @I-user: & @Centipede: Antworten auf Eure Fragen und Behauptungen:

  • Kann ein Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Eigentümern haben: ja, siehe Gesellschafterdarlehen.
  • Können Aktionäre das Unternehmen auf Auszahlung ihrer Anteile verklagen: nein, das Eigenkapital ist beispielsweise gemäß § 57 Abs. 1 AktG nicht rückzahlbar. Deshalb ist Eigenkapital keine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber den Eigentümern, denn Verbindlichkeiten sind stets mit einer Rückzahlungspflicht verbunden. Die Tatsache, dass Eigenkapital auf der Passivseite steht, bedeutet deshalb keinesfalls, dass es eine Verbindlichkeit darstellt. Es steht dort ausschließlich wegen seiner Finanzierungsfunktion als Finanzierungsquelle. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 18:17, 30. Okt. 2017 (CET)Beantworten