Diskussion:Betriebsstätte

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Interessant: Im Gesetz ist immer von Betriebstätte [sic!] die Rede, nicht von Betriebsstätte. Letzteres ist allerdings im allgemeinen (und immer mehr auch im fachlichen) Sprachgebrauch üblich. Vielleicht sollte diese Besonderheit erwähnt werden. --PsyKater 11:53, 4. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel wird die Einfügung des zweiten s in Betriebsstätte im Gesetzeswortlaut als "Genitiv-s" erwähnt - meines Erachtens ist das aber nur ein bloßer Fugenlaut... -- Holofernes 10:58, 21. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das s ist ein Fugen-s und hat mit dem Genitiv nichts zu tun. Das mit dem allgemeinen Sprachgebrauch ist zwar prinzipiell plausibel aber gerade im Steuerrecht auch nicht überzeugend. Denn fachlich richtig heißt es auch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer... auch wenn da viele auch gern ein Fugen-s einfügen. Die Änderung durch das Jahressteuergesetz 2009 wäre mir jetzt aber auch neu. Ich finde die Schreibweise ohne Fugen-s in der AO: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html Gruß AK (nicht signierter Beitrag von 178.200.232.235 (Diskussion) 21:58, 17. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Die Schreibweise wurde in einer Änderung angepasst und vereinheitlicht; die gesetzliche Terminologie kennt, wie zutreffend bemerkt, lediglich die "Betriebstätte"; mir sind keine Rechtsnormen bekannt, in denen eine Schreibweise mit Doppel-s verwendet wird; die Titelüberschrift müsste ggf. entsprechend geändert werden -- renminzuida (05:52, 27. Jan. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Nein. Laut neuer Deutscher Rechtschreibung ist Betriebsstätte die korrekte Form [1], die auch nach WP:RS zu verwenden ist. Nur weil Gesetze zu Zeiten der alten Rechtschreibung verabschiedet wurden heißt das nicht, dass das eine bestimmte gewollte Schreibweise ist. Siehe hier zum Beispiel aktuellere Gesetze wie das Außenwirtschaftsgesetz, das aufgrund seines neueren Datums auch die heute korrekte Schreibweise verwendet. --Indeedous (Diskussion) 13:32, 24. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Eine rechtlich verbindliche Definition findet sich nicht nur in der AO sondern in vielen weiteren Rechtsquellen des Steuerrechts. Außerdem ist dies nicht nur ein deutsches Phänomen, sondern insb. eines des internationalen Steuerrechts. Daher zu Deutschlandlastig... Ich habe diesen Artikel meiner Liste zu überarbeitender Artikel hinzugefügt. Tipps etc. gerne hier! --PsyKater 11:55, 4. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die AO bildet im deutschen Steuerrecht die Klammer vor den besonderen Normierungen der steuerrechlichen Materien; dem entsprechend enthält die Abgabenordnung zunächst grds. allgemein verbindliche Begriffsdefinitionen im ersten und zweiten Abschnitt des ersten Teils. Die Begrifflichkeiten können in den Einzelgesetzen jedoch auch eine abweichende Bedeutung haben; dies ergibt sich entweder aus besonderen Legaldefinitionen oder jedoch aus der jeweiligen Auslegung der Norm, d.h. der grammatischen, systematischen, teleologischen, verfassungskonformen, europarechtskonformen etc. Auslegung. Der Begriff der Betriebstätte ist in anderen deutschsprachigen Rechtsordnunge ggf. von vergleichbarer Relevanz; Bedeutungsumfang und -reichweite können jedoch abweichen, da die Rechtsordnungen natürliche autark sind; es gibt jedoch eine vielzahl von Rechtsordnungen, die einen dem Betriebstättenbegriff vergleichbaren Begriff nicht kennen, da sie nicht an Vergleichbares bei der Besteuerung anknüpfen. Mag der Betriebstättenbegriff der Schweiz und Österreichs ähnlich oder unterschiedlich sein, so bin ich für eine entsprechende Ergänzung durch in diesen Rechtsordnungen kundige Bearbeiter dankbar und entsprechende Bearbeiter seien herzlich eingeladen, hier den schweizerischen und österreichischen Part beizutragen; ich selbst kann jedoch lediglich für die deutsche Rechtsordnung veranwortlich zeichnen -- renminzuida (05:52, 27. Jan. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]