Diskussion:Bezugsrechtshandel

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Erster Satz ungenau.[Quelltext bearbeiten]

Gehandelt wird ja nicht der "Wert" der Bezugsrechte, sondern diese selber. Außerdem bin ich nicht sicher, ob die Berechnung des Wertes von Bezugsrechten in den Einleitungssatz gehört.

Vorschlag: Der Bezugsrechtshandel ist der börsliche oder außerbörsliche Handel mit Bezugsrechten, die im Rahmen einer Bezugsrechtsemission, also einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten, ausgegeben werden und das Recht auf den Erwerb der jungen Aktien darstellen.

Formel präzise[Quelltext bearbeiten]

Der Parameter "Ka: Börsenkurs der alten Aktien" müsste präzisiert werden. Ich denke es ist gemeint "Börsenkurs der alten Aktien inkl Bezugsrecht" also vor dem Handel "ex Bezugsrecht"