Diskussion:Branntweinsteuer

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Holger1974 in Abschnitt Überarbeitet
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Steuerlager[Quelltext bearbeiten]

Der link zum Steuerlager ist wohl nicht ganz korrekt. Vorschlag für neuen "Steuerlager" Eintrag:

Steuerlager: jeder Ort, an dem unter bestimmten, von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem sich das Steuerlager befindet, festgelegten Voraussetzungen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung vom zugelassenen Lagerinhaber hergestellt, bearbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden;

(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0012:de:HTML) --193.91.35.105 10:52, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Privates Brennen[Quelltext bearbeiten]

Sagt mal, wie ist das eigentlich mit der Steuer, wenn ich den Branntwein selbst brenne? Muss ich die dann auch entrichten oder bin ich als Privatperson davon befreit? Sowas währ doch mal nen Abschnitt wert. --Slayer 22:41, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wo denkst du hin, wir leben in Deutschland und da ist alles fein säuberlich geregelt - und im Zweifel verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist... Du musst als Privatperson deine Brennblase beim Zoll anmelden (allerdings nur bis zu einem Volumen von 0,5 Liter, das ist natürlich ein Witz selbst wenn man nur für den Eigenbedarf brennt) und Branntweinsteuer wird sowieso fällig. Jedenfalls theoretisch. Staatsdienerbeschäftigungstherapie nennt man das. --Mangomix Disk. 23:55, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das stimmt _so_ nicht ganz. Du mußt sie ab 0,5 Liter anmelden, nicht bis 0,5L.
Eine Steuererklärung mußt du aber in jedem Fall abgeben.
Näheres dazu findest du im Branntweinmonopolgesetz und in der Brennereiordnung. (nicht signierter Beitrag von 78.52.101.137 (Diskussion) 19:23, 13. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Tabelle zu Aufkommen der Branntweinsteuer[Quelltext bearbeiten]

"Das Aufkommen ist in den Jahren von 1996 bis 2004 kontinuierlich gesunken, was auch auf einen verminderten Alkoholkonsum zurückzuführen ist:"

Dieser Satz wird durch die ihm folgende Tabelle direkt widerlegt. (nicht signierter Beitrag von 78.52.100.69 (Diskussion) 15:23, 11. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Vergällung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Steuerbefreiungen steht

Die gewerbliche Weiterverwertung zur Herstellung von Arzneimitteln, Lebensmitteln (z. B. Essig) oder zur Herstellung sonstiger Waren ist steuerbefreit. Notwendig ist jedoch die vorherige Vergällung der Erzeugnisse, um auszuschließen, dass das Erzeugnis missbräuchlich für Genusszwecke verwendet wird.

Das klingt gerade so als würde der Wein zur Weiterverarbeitung zu Essig vergällt, das kann ich mir aber kaum vorstellen... (nicht signierter Beitrag von 93.132.140.184 (Diskussion) 18:00, 17. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Wein ist nicht branntweinsteuerpflichtig. 87.140.15.247 14:05, 18. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Die Beispiele bei Steuersätze und Steuerermäßigungen halte ich für tendenziös:

"Nach dem Regelsteuersatz entfällt auf eine 0,5 l-Flasche Likör mit 25 % Alkoholanteil eine Branntweinsteuer von 1,63 € und auf eine 0,7 l-Flasche Rum (braun) mit 40 % Alkoholanteil 3,65 €. Berücksichtigt man zudem die Umsatzsteuer und legt einen Verkaufspreis von 9,99 € zugrunde, so gingen beim Likör fast ein Drittel (3,22 €: 1,63 € BWSt+1,59 € MWSt) und beim Rum über die Hälfte (5,24 €: 3,65 € BWSt+1,59 € MWSt) des Ladenpreises an den Fiskus."

10 Euro für 0,5 Liter Likör oder 0,7 l Rum sind wohl eher die Ausnahme. Vor allem im letzten Satz werden die Intentionen deutlich. Vielleicht sollte man 15 € zugrunde legen und die Aussage im letzten Satz distanzierter formulieren. -- MAEV 22:59, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Wie kann man dann für 5 Euro ne Flasche Vodka kaufen, wenn da 7 Euro Steuern drin sind. (8,3 mit Mwst)[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Ich hab zwar lange kein Schnaps mehr gekauft, und erst recht keinen Billo-Fusel, daher bin ich mir über den Preis nicht ganz sicher.

Aber ich glaub üblich sind 5 Euro für 37,5% bei 0,7 L flasche. Google scheint das auch so zu sehen.

Aber: 1303 [€/hl] / 100 [hl/l] / 0,7 [l/Flasche] *0,375 [vol Alc.] = 6,98 Euro je Flasche.

Und allein die Steuer wird ja nochmal mit 19% versteuert, da sind wir dann bei 8,30 Euro. Also zu dem Preis könnte der Supermarkt das verschenken, wenn er die Flasche geschenkt bekommen würde. Nun wissen wir das sowohl der Hersteller als auch der Discounter eine Gewinnabziehlungsabsicht haben. Die Verschwöhrung das man das in dem Maße quersubventioniert, damit die Alkis noch Billigchips mitnehmen, glaub ich nicht. Wie geht das ganze also auf?

Danke für eine Antwort

Grüße. --StudentG (Diskussion) 11:40, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ah ok sorry :-) * statt / bei der Flasche --StudentG (Diskussion) 11:49, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Trotzdem krass. Hersteller und Supermarkt bleiben nur 77,2 cent für die Produktion, Flasche und Vertrieb und Logistik. (Ust St von der Differenz abgezogen)--StudentG (Diskussion) 11:52, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Steuerbefreiungen[Quelltext bearbeiten]

Wird Alkohol,auch unvergällt,in Lebensmitteln (z.B. Paralinen etc.)verwendet, so kann sich der Hersteller auch von der Alkoholsteuer befreien lassen. Sollte noch fundiert erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 188.107.211.91 (Diskussion) 09:21, 20. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Falsch berechnete Umsatzsteuer?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist bei einem beispielhaften Verkaufspreis von 9,99€ eine USt von 1,90€ angegeben. Da (Endkunden-)Verkaufspreise in Deutschland brutto anzugeben sind, die USt aufs netto berechnet wird, gehe ich davon aus, richtig wären wohl 1,59 € (bzw. 1,60 €, je nach Rundung), nämlich:

bzw. ausführlich:

        (Netto =

        (USt = Netto * UstSatz).

Überarbeitet[Quelltext bearbeiten]

Der Aritkel gehört überarbeitet, am 31. Dezember 2017 lief das Branntweinmonopol aus, die Steuer ist seit 1. Januar 2018 Teil des Alkholsteuergesetzes.--H.A. (Diskussion) 11:36, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten