Diskussion:Bruttobauland

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kobschaetzki
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Zum Belegbaustein: Ich habe in keinem Urteil eine schöne Definition gefunden, die man als Beleg hätte mit anfügen können. Die Urteil verwenden den Begriff Bruttobauland wie selbstverständlich. Zumindest von einer Löschung ist daher abzusehen, da der Begriff IMHO richtig definiert und auch gebräuchlich ist (zu den Urteilen: vgl. bsp. OVG Berlin - Urteil vom 13. Juli 2000 [OVG 2 A 5/95]) --Kobschaetzki 10:42, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten