Diskussion:Bundesjugendspiele

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Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von 79.239.68.206 in Abschnitt Beschlüsse der Kultusministerkonferenz binden niemanden
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Wirklich für alle verpflichtend?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe meine Schulkarriere in Sachsen von 1995-2008 absolviert. Ich kann mich nicht erinnern, dass es bei uns jemals Bundesjugendspiele gab. Ich habe auch keine Urkunden davon, obwohl ich immer alle Urkunden aufgehoben habe. Ich kenne die Bundesjugendspiele eigentlich nur als Meme und die Spartakiade aus Erzählungen von den Eltern. Bin ich da die Ausnahme? Oder gilt das Verpflichtend nach wie vor nur für die Westdeutschen Bundesländer? --Pitti.kroh (Diskussion) 14:29, 29. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo, ich (Jahrgang 1974) kann mich noch erinnern, dass wir zumindest bis 1986 Bundesjugendspiele hatten (bin aus der Nähe von Stuttgart). 1986 fanden damals sogar an meinem Geburtstag statt. Ich war damals in der 5. Klasse. Für den Zeitraum 1987 bis zum Ende meiner Schulzeit 1994 ist mir nichts mehr bekannt von Bundesjugendspielen. Das wüsste ich, wenn da welche stattgefunden hätten. --Holger (Diskussion) 23:23, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Naja die Bundesjugendspiele waren zunächst einmal eine BRD-Sache und waren dort für eine Zeit lang verpflichtend. Ob das nun nach der Wiedervereinigung direkt in den neuen Bundesländer (verpflichtend) eingeführt wurde ist eine separate Frage. Zudem fehlt im Artikel die Entwicklung nach der Wiedervereinigung bzw. seit ca 2000 generell (siehe mein Posting weiter unten).--Kmhkmh (Diskussion) 11:20, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Einführung Teilnahmeurkunde?[Quelltext bearbeiten]

Wann wurde denn eigentlich die Teilnahmeurkunde eingeführt? Auch 2001? Ganz früher gab es die ja m. E. noch nicht... --2A01:C23:6DF0:7900:7C69:B199:347A:3CCD 19:54, 15. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

aktuelle Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich da nicht nichts überlesen habe fehlen hier letzten Entwicklungen, also die Veränderungen in der Grundschule seit ca 2001 und die aktuelle Diskussion um die Abschaffung.--Kmhkmh (Diskussion) 13:57, 24. Dez. 2023 (CET)Beantworten

mögliche Belege zu Aktualisierung und Ausbau[Quelltext bearbeiten]

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz binden niemanden[Quelltext bearbeiten]

In Kultusministerkonferenz heißt es nämlich

Als freiwilliges Koordinationsgremium der Länder hat [die Kultusministerkonferenz] keine unmittelbare Rechtssetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher nicht unmittelbar bindend, sondern müssen von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden.

Insofern kann der Satz im Artikel

Die Teilnahme ist gemäß einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1979 verpflichtend.

nicht so stehenbleiben. Es müssten hier die einschlägigen landesrechtlichen angeführt werden, sofern solche existieren. 79.239.68.206 13:26, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten