Diskussion:Carl Philipp zu Salm-Salm

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stolp in Abschnitt Lemma sollte Carl Philipp zu Salm-Salm sein
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Es gibt keine Adelstitel mehr, sondern lediglich Namensbestandteile[Quelltext bearbeiten]

Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109, Abs. 2[1]). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses wurden ausgeschlossen. Die preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. Carl Herzog von Württemberg, Diana Herzogin von Württemberg). Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keine deutschen Fürsten von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von …. (und hier lediglich als Nachname). Diese Regelung ist nach wie vor geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Da in dem Artikel mehrfach diese rechtliche Vorschrift missachtet wurde, schlage ich vor, die Namensnennungen entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer zu ändern. - -- KHB 19:28, 04. Jan. 2008 (CEST)Beantworten

Diese Argumentation lässt außer acht, dass jeder in Deutschland auch unter Pseudonym bekannt sein darf und auch auftreten darf und dass es gelebte Praxis ist, dass die Person, um die es hier geht, unangefochten einer breiten Öffentlichkeit seit Jahrzehnten als Carl Philipp Fürst zu Salm-Salm bekannt ist. --Stolp (Disk.) 15:17, 24. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Lemma sollte Carl Philipp zu Salm-Salm sein[Quelltext bearbeiten]

Gemäß der Diskussion bei den Namenskonventionen zu den Chefs der ehemals regierenden deutschen Häuser gab es einen nach jahrelangen Diskussionen ausgehandelten Konsens, im Lemma der Chefs solcher Familien, die in der Tradition des historischen Hochadels stehen und traditionell noch abweichend vom amtlichen Namen bei Geburt in der Öffentlichkeit mit einem traditionellen (oft nur pseudonymem) Namen auftreten, der an die Verwendung eines historischen Erstgeburtstitels in Primogenitur erinnert, den Namenbestandteil Prinz im Lemma wegzulassen. Kurz gesagt ist der Mann hier seit Jahrzehnten in seiner Gegend als Carl Philipp Fürst zu Salm-Salm bekannt, aber unser Lemma tut vom 17. Juni 2019 bis 24. Juli 2021 so, also ob er nach wie vor unter dem Namen Carl Philipp Prinz zu Salm-Salm bekannt wäre. Dieser suggerierte Eindruck ist aber falsch, d. h. entspricht nicht den Tatsachen und der erlebten Wirklichkeit der Menschen vor Ort! Mit einem Lemma, wie es 2012 vereinbart wurde, wäre man etwas näher bei NPOV, und das war eigentlich 2012 Konsens. Am 17. Juni 2019 wurde die Seite hier vom jahrelang bewährten Konsens-Lemma Carl Philipp zu Salm-Salm ohne Diskussion auf Carl Philipp Prinz zu Salm-Salm verschoben. Das habe ich heute rückgängig gemacht! Vor einer Rückverschiebung wären Argumente vorzulegen, warum der mühsam ausgehandelte Konsens von 2012 nicht mehr gültig sein soll. --Stolp (Disk.) 16:07, 24. Jul. 2021 (CEST)Beantworten