Diskussion:Causa Bodo T.

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Letzter Kommentar: vor 27 Tagen von URTh in Abschnitt Vollständiger Name
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Die Löschung der Seite „Causa Bodo T.“ wurde ab dem 22. April 2012 und in einer Löschprüfung ab dem 28. Oktober 2015 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen gemäß den Löschregeln neue Argumente vorgebracht werden.

Eintrag in die Liste von Holocaustleugnern[Quelltext bearbeiten]

Bodo T. steht auch auf der Liste von Holocaustleugnern. Gibt es ein gültiges Gerichtsurteil, das die Einordnug als Holocaustleugner rechtfertigt? --Nuuk 11:50, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Vollständiger Name[Quelltext bearbeiten]

Wieso darf der Klarname nicht genannt werden, wenn man ihn nach zwei Sekunden guckeln findet? Ist irgendwie schizophren... MfG --URTh (Diskussion) 12:57, 2. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Oder in einer Zehntelsekunde, wenn man innerhalb des Artikels auf Einzelnachweis 25 klickt – was nicht der einzige Beleg mit dem Klarnamen von Bodo T*****n ;-) ist. fg Agathenon 20:36, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Dann sollte die Community zur Tat schreiten - da der Herr ja nun mehrfach in div. Quellen mit vollständigen Namen auftauch, muss hier auch nicht so ein Zermon gemacht werden. Wenn er heutzutage (habe ich nicht geprüft; bei Querdenkern oder extremen Parteinen auftaucht, würde mich das auch nicht wundern...). MfG --URTh (Diskussion) 15:50, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@URTh Ich komme hier eher zufällig vorbei, von Marina Weisband, und ich habe mir sofort diese Frage gestellt: Wenn jemand bei den Piraten stellvertretender Schatzmeister war, dann hatte er doch eine öffentliche Funktion. Wieso sollte der nicht mit vollem Namen genannt werden dürfen? Beantwortet wurde die Frage, wenn ich das richtig sehe, bisher nicht. --Delabarquera (Diskussion) 19:59, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Naja; der Name ist öffentlich und trotz der offentlichen Funktionen, die Bodo Thiesen (so sein Name laut Spiegel-Online), gibts hier Leute, die was von Persönlichkeitsrecht schwatzen! Mir ist unklar warum - wenn man in die Öffentlichkeit will, dann muss man dafür auch die Konsequenzen tragen und hinterher nicht lammentieren, dass das ganz anderes gewesen wäre (immerhin war der zu dem Zeitpunkt erwachsen, voll geschäftsfährig und nicht entmündigt). MfG --URTh (Diskussion) 13:00, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten