Diskussion:Confoederatio cum principibus ecclesiasticis

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Peter PanDa in Abschnitt Inhalt
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Statutum in favorem principum[Quelltext bearbeiten]

Bei diesem Artikel werden Erinnerungen an meinen alten Geschichtslehrer wach, der uns die beiden Vereinbarung Friedrichs des II. immer wieder eingebleut hat... Wenn ich ihn sehe, frage ich ihn mal nach Hinweisen zum Thema. :-) -- Carbidfischer 18:48, 13. Mär 2005 (CET)

Bevormundung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nichts dagegen, wenn mir jemand ein historisches Dokument vorlegt und mir dann sagt, warum er welche Teile für wichtig und welche andere für unwichtig hält. Wenn er aber Teile eines Dokuments von vornherein unterdrückt und der Leser daher gar nicht nachvollziehen kann, ob und warum das Weggelassene unwichtig sein soll, hat er den Bereich der Wissenschaftlichkeit verlassen, mutet mir zu, in Sachen Wissenschaft das Reich des Glaubens zu betreten, und das Dokument hat seinen dokumentarischen Charakter verloren. Darum sollte man den Weblink "Deutsche Übersetzung der Confoederationis" mit ihrem Hinweis auf die Webseite http://welt-jahrtausend.de/QConfoederatio.html mit einer Übersetzung, die ganze Punkte (Punkt 4 und Punkt 6) weglässt, streichen. - Aenesidem. -- 213.61.192.95 15:09, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

(Etwas später:) Um gleich Nägel mit Köpfen zu machen, schränke ich die falsch uneingeschränkte Angabe "Deutsche Übersetzung" (der Urkunde) im Artikel ein zu "Ausschnittsweise deutsche Übersetzung" (es fehlt übrigens noch mehr als die obengenannten 2 Punkte) und füge je einen Link ein zum lateinischen Original auf einer Webseite des Historikers Prof. Gerhard Köbler und zu einer deutschen Gesamtübersetzung des offenbar weitgespannt kundigen Juristen Ralph Glücksmann, deren Qualität ich als Nichthistoriker und Nichtjurist freilich nicht garantieren kann. Mögen fachlich Zuständigere über Verbleib oder Modifikation dieser Änderungen entscheiden. Aenesidem. -- 213.61.192.13 11:45, 8. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Eine kleine SPRACHLICHE Bemerkung noch zu dem (hoffentlich geänderten) Link-Verweis im Artikel: "Deutsche Übersetzung der ConfoederatioNIS". Wenn der Genitiv vor NAMEN(!) durch den bestimmten Artikel ausgedrückt wird, bleibt der Name unverändert! Also "die Vorliebe des Sokrates" und nicht "die Vorliebe des Sokratis"; "der Tod des Seneca" und nicht: "der Tod des Senecas" oder gar "des Senecae". (Aber ohne Artikel: "Der Tod Senecas".) "Die Reaktion des älteren Cato" und nicht: "die Reaktion des älteren Catos" oder gar "des älteren Catonis". Also auch: "Deutsche Übersetzung der Confoederatio" und nicht, wie im Artikel steht (inzwischen hoffentlich stand): "Deutsche Übersetzung der Confoederationis" (da wollte es jemand besonders gut machen). Ich hoffe, es genügt der Appell an Euer Sprachgefühl, und ich muss das nicht aus dem DUDEN belegen. Aenesidem. -- 213.61.192.52 13:54, 8. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Also nachdem ich das Original gelesen habe, habe ich Zweifel an der Zusammenfassung des Inhalts der Conföderatio. Mit der Abtretung der Regalien ist nicht gemeint, dass den Bischöfen erst 1220 das Recht auf Münzprägung und Zollerhebung eingeräumt wurde. Es steht ausdrücklich, dass der Kaiser darauf verzichtet, neue Münzen und Zölle ohne Zustimmung der Fürsten zu errichten und deren BISHERIGE Münzen und Zölle zu schützen verspricht. Dasselbe gilt für Burgen und Städte. Das bezieht sich darauf, dass die Staufer zuvor häufig auf geistlichem Gebiet Burgen, Städte oder Münzen errichtet haben ohne die Bischöfe zu fragen. Ebenso wurden zuvor geistliche Dinestmannen gerne in königlichen Dienst übernommen. Diese Rechte können natürlich als uralte königliche Regalien betrachtet werden, deren Rechtmäßigkeit aber von den Bischöfen schon länger bestritten wurde. Also verzichtet Friedrich in erster Linie auf königliche Einflußnahme in geistlichen Gebieten und Beschneidung vorhandener bischöflicher Rechte, wodurch die Entstehung geistlicher Landesherrschaft natürlich gefördert wird. Eine weitere seit 1077 umstrittene Regalie, auf die Friedrich ausdrücklich verzichtet ist das umstrittene Spolienrecht.--Peter PanDa 15:52, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten