Diskussion:Delm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Rudolph H
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In diesem Gebiet bestand schon in langobardischer Zeit ein eigener Gerichtsbezirk. Was ist der Beleg dafür? Ich wüsste nicht, dass es überlieferte schriftliche Dokumente aus der Langobardenzeit in dieser Region gibt. --::Slomox:: >< 15:13, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich hatte mal Dammann's Das alte Gericht Delm eingesehen, das ist aber schon länger her. Ich meine fast, dass der Satz von da kommt. Das passt auch zur Zeit, WIMRE hat man damals so ziemlich alles an den Langobarden aufgehängt. Ist es dringend? Dann kann ich gucken, ob ich den Aufsatz nochmal besorgen kann. --Rudolph H 20:12, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Naja, was heißt dringend? Mir ist es beim Lesen des Artikels aufgefallen. So weit ich weiß, sind die Langobarden schon deutlich vor Einsetzen der schriftlichen Überlieferung abgezogen. Insofern bezweifel ich, dass es stimmt. Daher wäre es gut, das entweder zu belegen (idealerweise mit Verweis auf die Primärquelle, Dammann wäre ja nur Sekundärquelle) oder es aus dem Artikel zu entfernen. --::Slomox:: >< 20:27, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich befürchte fast, der Dammann brächte da auch nicht mehr. An Quellenangaben erinnere ich mich gar nicht, nur dunkel, dass auch noch die Chauken in's Spiel gebracht wurden. Ich denke, da sollte die Passage lieber entfernt werden. Bei Gelegenheit guck ich aber nochmal in den Dammann rein. --Rudolph H 21:20, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
So, ich konnte kurzfristig Einsicht nehmen. Claus Dammann erwähnt keine Langobarden (auch das mit den Chauken muss ich von woanders haben), und ganz quellenlos ist er auch nicht gewesen. In der Ursprungsversion ist auch schon das Handbuch der historischen Stätten Deutschlands angegeben. Ob's da drin steht kann ich nicht sagen. Ich hätte nichts dagegen, wenn die Passage gestrichen wird. --Rudolph H 20:10, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten