Diskussion:Deutsche Republik

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 20percent in Abschnitt Redirect
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Redirect

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Inhaltlich: Es gibt nur einen einzigen Artikellink auf dieses Lemma, und zwar in Deutsche Frage. Der Absatz bezieht sich auf einen Beschluss der österreichischen provisorischen Nationalversammlung von 1918, also auf einen Zeitraum vor Annahme der Weimarer Verfassung. Der Begriff steht für einen noch nicht verfassten, aber jedenfalls nicht-monarchistischen gesamtdeutschen Staat, wie er auch - aus einer ähnlichen Situation heraus - in Artikel 64 der Verfassung des Landes Hessen verwendet wird. Ein Redirect auf Weimarer Republik halte ich deshalb für ungenauer als auf die erstmalige Ausrufung einer deutschen Republik.

Formal: die Löschdiskussion wurde durch Einknicken vor dem ausdauerndsten Diskutanten entschieden, weniger durch Abwägen von Argumenten. --20% 15:04, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten