Diskussion:Deutsche Wohnen & Co. enteignen

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Herbert Buhnke in Abschnitt Belege Neue
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Artikelserie[Quelltext bearbeiten]

taz.die tageszeitung vom 10.04.2021 Die Enteignung der SPD

In Berlin herrscht seit Ende des Zweiten Weltkriegs Wohnungsnot. Vor allem die Dauerregierungspartei SPD ist dafür verantwortlich. Eine Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Firmen, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen & Co.“ fordert, wäre da nur im Interesse der Mieter

https://www.taz.de/!5760380


taz.die tageszeitung vom 10.04.2021 Blackbox Immobilienmarkt

Viele private Immobilienriesen verschleiern über Briefkastenfirmen ihren Besitz und ihre wahre Größe. Wie bekommt man diese Unternehmen enteignet? Und wie viele dicke Haie tummeln sich noch in den trüben Gewässern des intransparenten Wohnungsmarkts?

https://www.taz.de/!5764430




taz.die tageszeitung vom 10.04.2021 Enteignen nicht zum Spekulationspreis

Vergesellschaftung muss wohl nicht zum Marktwert erfolgen: Wissenschaftliches Thesenpapier widerspricht den Mondpreisen der Kostenschätzung des Senats

https://www.taz.de/!5764429



taz.die tageszeitung vom 10.04.2021 „Das Problem an der Wurzel packen“

Ist das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ eine sozialistische Bewegung? Kampagnensprecher Ralf Hoffrogge über Entschädigungskosten, Gegner und die Signalwirkung: Ein Sieg wäre ein „wirklicher Schritt in Richtung demokratischer Deglobalisierung“

https://www.taz.de/!5760422 (nicht signierter Beitrag von 2A01:598:A12A:E801:560E:C2E9:A515:C0A8 (Diskussion) 06:09, 14. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

Die TAZ ist nicht nur wegen der Verbreitung kommunistischer Propaganda als Quelle ungeeignet. --M@rcela 09:33, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Ralf, die TAZ wird in der WP als „grün-links, linksalternativ und systemkritisch“, nicht aber als kommunistisch bezeichnet. Dennoch gehört es sich natürlich nicht, hier eine Tageszeitung auszubreiten, um Stimmung zu machen. Die TAZ hat eine Meinung, die Zeit eine andere, beides können wir hier angemessen und ausgewogen darstellen. Siehe ansonsten unten.--Ulf 14:15, 27. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Gegenargumente[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen die Begründungen, warum die Gegner dagegen sind. Der aktuelle Berliner Senat z.B. rechnet wie folgt: Entschädigungskosten von 28,8 bis 36 Milliarden Euro plus Erwerbsnebenkosten von zu bis 180 Millionen Euro plus weitere Kosten in Höhe von 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro (für Bestandswohnungen wohlgemerkt, es gibt dafür keine einzige neu gebaute Wohnung). Quelle: [1]. Wäre es nicht redlich, das hier darzustellen, egal, ob man diese Meinung teilt? --88.64.171.202 10:36, 26. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

+1 --Pass3456 (Diskussion) 21:58, 26. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Das ist wohl wahr, sonst ist der Neutrale Standpunkt nicht beachtet.--Christof46 (Diskussion) 22:34, 26. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Gültigkeit der Stimmen[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich 261.000 Unterschriften prüfe und 175.000 als gültig anerkannt sind, sind im Gegenzug 86.000 ungültig. Fällt damit nicht die Legitimität der Abstimmung? Ich vertehe das so, dass Stimmen von Personen vorliegen, die nicht stimmberechtigt sind/ waren. Es handelt sich ja um Unterschriften. --Slartibartfass (Diskussion) 12:24, 26. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Nein, a) ist noch nicht bekannt, ob die 86.000 Stimmen wirklich ungültig sind, sondern hier steht nur, dass diese noch überprüft werden, b) auch wenn die gefälscht sind oder von Nichtstimmberechtigten (z.B. Brandenburgern) abgegeben wurden, ist dies egal, entscheidend ist nur dass es genügend gültige Stimmen gibt und c) überschätzt du den Aufwand, der hier betrieben wird: Überprüfung heißt nur, dass ein Abgleich mit den Meldelisten gemacht wird z.B. ob der eingetragene "Slarti Bartfass" wirklich in der Haupstraße 10 in Berlin-Mitte gemeldet ist. Kein Mensch fragt bei dir nach, ob das wirklich deine Unterschrift ist. Das ganze hier dient dazu, dass der Staat gezwungen wird, eine "echte Abstimmung" durchzuführen. Diese folgt nun am 26. September 2021. --88.64.171.202 14:53, 26. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

& Co. ?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet "& Co." ? Gilt die Enteignung auch für andere Immobilien-Firmen? welche? Gruss, --Markus (Diskussion) 10:41, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für die schnelle Ergänzung :-) --Markus (Diskussion) 12:52, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Synergie[Quelltext bearbeiten]

Da man "den Groschen nur einmal ausgeben" kann: Wenn wir viel Geld für den Rückkauf ausgeben, fehlt dieses beim kommunalen Neubau der dringend erforderlichen zusätzlichen Wohnungen. Welche synergetischen Pläne gibt es da? Bitte im Artikel entsprechend bewerten. Gruss, --Markus (Diskussion) 10:41, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Verursacher (-Haftung)[Quelltext bearbeiten]

Viele Wohnungen waren ursprünglich im gemeinnützigen Umfeld (Werkswohnungen, Genossenschaften, Staat) und entsprechend preiswert und sozial. Durch den Verkauf an "Kapital- und Gewinnoptimierer änderte sich das drastisch und führte (vorhersehbar) zu den bekannten Problemen. Wenn man das nun als Fehler erkennt und die Wohnungen "zurückkauft", ergeben sich mehrere Fragenkomplexe, u.a.: Wer bestimmt die Kaufsumme? Wer zahlt die Differenz? Wer haftet für den sozialökonomischen Schaden? Vielleicht kann man den Artikel noch entsprechend ergänzen? Gruss, --Markus (Diskussion) 10:53, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Frage: Was soll ein sozialökonomischer Schaden sein?--Christof46 (Diskussion) 11:37, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Dass man erst das Tafelsilber verschleudert, dann das Ganze wieder teuer zurückkaufen muss und in der Zwischenzeit Mieten und Immobilien zulasten der Bürger schmerzliche Ebben im Geldbeutel bewirken. Das erzeugt eine Umverteilung von Vermögen und vergrössert die Schere zwischen Arm und Reich. Mit allen bekannten Folgen. Gruss, --Markus (Diskussion) 13:57, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

In dem Artikel fehlt die Information: „Im Jahr 2004 verkaufte das von einer rot-roten Koalition (Senat Wowereit II) regierte Land Berlin die GSW mit einem Bestand von rund 65.000 Wohnungen für 405 Millionen Euro an ein Konsortium …“ Diese Info ist wichtig für die Entscheidungsfindung der SPD. RealestateguyGermany (Diskussion) 15:48, 28. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Konsequenzen bei Erfolg[Quelltext bearbeiten]

Könnte vielleicht in das Kapitel des Artikels einfließen. Auch wenn das Volksbegehren scheitert, dürfte die Wohnungspolitik in Ballungsräumen ein Top-Thema bleiben:
SZ 6. August 2021 Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum prägt den Wahlkampf in Berlin wie keine andere
https://www.sueddeutsche.de/politik/berlin-wohnen-enteignen-wahlkampf-1.5375352?reduced=true
"Die Linke unterstützt die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, bei der SPD ist zumindest Spitzenkandidatin Franziska Giffey klar gegen eine Vergesellschaftung. Bettina Jarasch, Bürgermeisterkandidatin der Grünen, hat sich dagegen für die Initiative ausgesprochen – aber nur als letztes Mittel. Zuvor will sie versuchen, einen Pakt mit der Wohnungswirtschaft zu schließen. Dazu gehören ein Mietmoratorium für fünf Jahre und der Verzicht auf Leerstand zum Zweck der Spekulation. Nach dem Vorbild Wiens soll damit die Hälfte des Wohnungsbestands der Stadt gemeinwohlorientiert organisiert werden."
--BitterLemon2021 (Diskussion) 10:25, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Fehlende Informationen[Quelltext bearbeiten]

Mein Deutsch ist fast nicht vorhanden, aber ich wollte erwähnen, dass die erste Phase der Unterschriftensammlung und die rechtliche Überprüfung durch Andreas Geisel in diesem Artikel fehlen. Ich habe die Informationen in der englischen Version hinzugefügt en:Deutsche Wohnen & Co. enteignen. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich auch sachliche Fehler gemacht habe, z.B. bei der Rechtsverbindlichkeit. Mit freundlichen Grüßen ~ Shushugah (Diskussion) 05:37, 15. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Neu Bild File:Campaign poster for the Deutsche Wohnen & Co. enteignen poster.jpg für den Artikel ~ Shushugah (Diskussion) 19:03, 15. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Danke; habe es eingebunden. --rü. (disk.) 19:41, 16. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Gesellschaftswissenschaftliche Bewertung[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt im Artikel die gesellschaftswsssenschaftliche Bewertung im Kontext des Berliner Wahlverhaltens. Die Frage ist, ob eine behördenverwaltete Wohnung rationeller bewirtschaftet werden kann als eine privat verwaltete. Unsere Erfahrungen mit dem Sozialismus in der DDR zeigt, dass zumindest ersteres nicht zu erreichen ist. Der Wohnungsbestand der DDR war zwar bezahlbar für Jedermann, aber verwahrlost bis zum Einsturz. Nich so in Berlin, wo Material und Arbeitskraft aus dem ganzen Rest der DDR eingesetzt wurden (aber auch Westberlin wurde natürlich vom Bund gefördert), sodass dort diese Erfahrung fehlt... Vielleicht findet sich dazu mal eine Quelle zum Einbauen. Zum Zweiten bleibt zu hinterfragen, welches gesellschaftliche System in Berlin im Zusammenhang mit diesem bahnbrechenden Votum gewünscht ist. Kapitalismus ist inhärent gewinnorientiert. Vielleicht haben viele Berliner 1990 nicht den Herrn Kohl als D-Mark-Bringer und Blühende-Landschaften-Hoffnung gewählt, aber ich glaube doch, mich an eine Mehrheit erinnern zu können. Die Kapitalgeber des privaten Wohnungsbaus sind auch Rentenfonds ganz normaler „unreicher“ Bürger. Wohnungsbau sind sehr langfristige Geldanlagen, die keinerlei kurzfristige Gewinne versprechen. Andererseits beobachten wir in grossen Städten überdurchschnittliche Mieten - eben Marktwirtschaft. Jedoch wird niemand gezwungen, dort zu wohnen. Eben Freiheit. Ich bin mir sicher, dass sich zu diesen Aspekten auch Wissenschftler geäußert haben, wir können das beobachten und ggf. einbauen. Die Initiative geht in ihrer Bedeutung weit über Berlin hinaus, was ja bereits mit dem Erwähnen der Erstmaligkeit (wirklich? Autobahnbau? Bergbau?) der Anwendung des Enteignungsparagraphen angedeutet ist.--Ulf 14:06, 27. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ein paar Kommentare: 1. Die Erfahrungen der DDR zeigen, dass die DDR nicht funktioniert hat. Nach der Logik könnten wir auch aus den unfassbaren Zuständen im britischen Wohnungsmarkt schlussfolgern, dass private Wohnungsbewirtschaftung nicht funktioniert.

2. Es geht hier um einen kleinen Sektor, nicht um das "gesellschaftliche System" insgesamt. Selbst in den extremsten "turbokapitalistischen" Ländern übernimmt der Staat manche Aufgaben.

3. Die Berliner Wahlergebnisse 1990 kannst du auf Wikipedia nachschlagen ;) Abgesehen davon sind die damals Wahlberechtigten inzwischen mindestens 50 Jahre alt. Darüber hinaus dürfen und tun Wähler ihre Meinung auch ändern, deswegen dürfen alle Wähler alle 4/5/whatever Jahre wählen und nicht nur einmalig. Politiker dürfen und tun das, natürlich, ebenso.

4. Es geht hier nicht primär um Wohnungsbau sondern um Wohnungsbewirtschaftung.

5. Wohnungsbewirtschaftung bzw. die Spekulation mit Aktien von Unternehmen in dem Markt hat sehr wohl kurzfristige Gewinne, z.B. hat Deutsche Wohnen von 2010 bis 2021 jedes Jahr Dividenden gezahlt. Darüber hinaus hat sich der Aktienkurs binnen Jahresfrist mitunter fast verdoppelt, was ja eine durchaus anständige Rendite für die Aktienhalter ist. In den Jahren 2015-2020 hat DW nach Steuern ein Jahresergebnis nach Steuern von über 1,1 bis über 1,8 Milliarden erreicht, selbst 2021 waren es noch knapp 900 Millionen. (alle Zahlen von finanzen.net)

6. Es geht hier um Wohnungen, nicht um Autobahnen - und dafür ist (glaub ich zumindest) die Anwendung des Enteignungsparagraphen erstmalig. Grundsätzlicher ist aber die staatliche Vollkontrolle des Wohnungsmarktes auch in Westdeutschland nichts neues, siehe Nachkriegszeit. (nicht signierter Beitrag von Steffens123 (Diskussion | Beiträge) 23:20, 28. Jun. 2022 (CEST))Beantworten

Benutzer:Steffens123 23:21 28.6.2022 CEST

Reaktionen[Quelltext bearbeiten]

ich finde die Formulierung unter "Reaktionen" etwas unglücklich. 1. sagt die genannte Umfrage keineswegs aus nur 23 % würden die Enteignung für ein geeignetes Mittel halten, sondern nur, das 23 % es für das geeignetere (in einer Aauswahl von zwei) halten. Die gestellte Frage heißt schließlich "Wenn Sie sich entscheiden müssten, was ist Ihrer Meinung nach das geeignetere Instrument, um die Situation für Mieter und Wohnungssuchende in Berlin zu verbessern". Kleiner Unterschied, aber große Bedeutung. Vgl. Civey_Umfrage_Neue_Wege_fuer_Berlin

2. Sagt Autor Henning Jauernig im Spiegel es auch etwas anders, nämlich die Umfrage könnte darauf hindeuten "dass viele Menschen Enteignungen kritischer gegenüberstehen, als das jetzige Votum vermuten lässt." 2.juni (Diskussion) 11:23, 19. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Inhalt des Volksbegehrens[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist im Einleitungsteil der Inhalt des Volksbegehrens nicht richtig dargestellt. Es gab am 26.09.2021 eben keinen "erfolgreichen Volksentscheid über die Enteignung und Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen", sondern einen erfolgreichen Entscheid über einen "Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen" ... mit den entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich rechtlicher und politischer Verbindlichkeit. Andreas Schikora 09:30, 2. Mai. 2022 (CET) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Andreas Schikora (Diskussion | Beiträge) 09:34, 2. Mai 2022 (CEST))Beantworten

Fleißaufgabe: korrigiertes Endergebnis[Quelltext bearbeiten]

Wer will mal das korrigierte Endergebnis nachtragen https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/deutsche-wohnen-und-co-enteignen/ergebnisse/wahlbuch_ve_endgueltig.pdf --Meerwind7 (Diskussion) 18:20, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Rechtlicher Rahmen[Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel zu Rechtsfragen ist Kraut und Rüben, die Gutachten sind nicht sortiert und auch nicht bewertet - z.B. danach, ob sie von privaten Verbänden, von Parteien oder von einem Parlament in auftrag gegeben sind. Die Expertenkommission von 2023 als hochrangigstes Gremium kommt noch gar nicht vor. Kennt sich jemand aus und kann helfen? --Herbert Buhnke (Diskussion) 10:59, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Belege Neue[Quelltext bearbeiten]

Bei der Einordnung von "Neue wege für Berlin" fehlen die Belege.... --Herbert Buhnke (Diskussion) 15:07, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten

OK, da reichte dann zweimal googeln - ist eingefügt. --Herbert Buhnke (Diskussion) 15:11, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten