Diskussion:Didi und die Rache der Enterbten

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 129.187.244.19 in Abschnitt Wirtschaftlicher Erfolg
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Stunts[Quelltext bearbeiten]

"Der Film zeichnet sich durch Stunts aus, die überwiegend von Dieter Hallervorden selbst gespielt wurden. Dazu gehört die Auseinandersetzung zwischen Dieter und Emilio auf einer fahrenden Achterbahn, wobei beide ungesichert sind."

Ähm...? Bei nur einem Darsteller?

Sind sie nicht, der Abschnitt ist vor Bluescreen gedreht, was auch deutlich erkennbar ist. -- 91.16.127.86 13:44, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vermögensverwalter[Quelltext bearbeiten]

"Doch der Notar bedroht Dödel, da er als Vermögensverwalter selbst das Erbe einbehalten will"

Könnte er das denn in der wirklichen Welt? Ginge das herrenlose Vermögen nicht an den Fiskus? (nicht signierter Beitrag von 80.141.203.77 (Diskussion | Beiträge) 16:23, 10. Mai 2009 (CEST)) Beantworten
Das ist eine Frage, die mich auch beschäftigt hat, auf die ich aber keine Antwort gefunden habe. An sich ist es richtig, dass - wenn sonst alle Erben tot sind - der Staat als Erbe einspringt (damit die "Herrenlosigkeit" von Vermögenswerten vermieden wird). Prätorius erwähnt im Film nur, dass er der "Vermögensverwalter" ist. Diese Frage wird man wohl nur beantworten können, wenn man sich mit der rechtlichen Stellung des Vermögensverwalters auskennt. Klar ist, dass dieser eigenständige Anlageentscheidungen treffen kann. Aber er verwaltet ja immer noch für jemand anderen, d.h. wenn es gar keine Erben mehr gibt, für den Staat (das ist zumindest das, was ich jetzt vermute, ich kann die Hand dafür nicht ins Feuer legen). Es kann natürlich sein, dass im Testament eine Klausel enthalten ist, die beim Tod aller in Betracht kommenden Erben den Notar zum Erben macht. Also möglich ist das sicher, nur weiß ich nicht, ob das was mit seiner Stellung als Vermögensverwalter zu tun hat.-- 188.110.214.227 00:43, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Die Enterbten[Quelltext bearbeiten]

Wie können eigentlich die Enterbten davon ausgehen, nach dem Tode Didis die Millionen doch noch zu bekommen? Sie sind doch vom Erbe ausgeschlossen, woran sich auch nach dem Tode Didis nichts ändern würde.--80.141.208.239 23:34, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das hat mich zunächst auch stutzig gemacht, aber im Grunde stimmt das schon. Wegen des Anfallsprinzips im Erbrecht würden sie im Falle von Didis Tod dann von diesem - und nicht von Gustav - erben (sie sind ja auch mit Didi verwandt), sodass deren Enterbung durch Gustav irrelevant wäre. Das würde nur dann nicht gelten, wenn Gustav Didi nur als Vorerben eingesetzt hätte, Didi selbst ein Testament errichtet hätte, in dem er die Verwandten von der Erbfolge ausschließt oder wenn sie wegen der (versuchten) Ermordung Didis für erbunwürdig erklärt würden. Anders wäre es dann, wenn Didi - wie Emilio es andeutet - zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung schon tot gewesen wäre. Dann wäre er nie Erbe geworden (Tote können nichts erben) und die Enterbten hätten quasi keine Chance mehr, doch noch an das Erbe zu gelangen, da sie erbrechtlich nicht existieren würden.-- 188.110.214.227 00:43, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten
man muß aber schon anmerken, dass der Film in einer Art irrem Westberliner Paralleluniversum spielt. Wie bei den Didifilmen üblich knarzt und knirscht der "plot" und seine Logik an allen Ecken und Enden, geht eigentlich gar nicht. Wird nur von den typischen Hallervorden Gags zusammengehalten (hätten die "Enterbten" angesichts ihrer recht plumpen Mordanschläge mit offensichtlichem Motiv anstatt mit einem fetten Erbe nicht eher mit sofortiger Strafverfolgung und Dingfestmachung zu rechnen, wieso weiß der Notar angeblich Didis Adresse nicht, schickt ihm dann aber einen Brief zu, der auch ankommt, wieso kennt Emilio Rüdiger nicht, usw.) --88.217.105.99 08:39, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Wirtschaftlicher Erfolg[Quelltext bearbeiten]

Wie erfolgreich war der Film? Wie lange war er in den Kinos/Charts? Wieviele Leute besuchten ihn, wieviele DVDs wurden verkauft? Gibt es irgendwo Quellen für solche Daten? Das wäre sicherlich für alle Filme interessant -- 88.79.134.74 22:51, 30. Okt. 2011 (CET)Beantworten

der Film war ganz vorne auf der Hitliste, das weiß man doch... --129.187.244.19 11:14, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten

BluRay VÖ[Quelltext bearbeiten]

Etwas OT, aber vlt. weiß das hier jemand: In der, an sich IMO sehr gut digitalisierten, BD-Version ist die erste Version der Testamentseröffnung (im 1. Akt) qualitativ insgesamt auf VHS-Qualitätslevel (die zweite im Schlussakt ist hingegen erkennbar HD). War das im Kino auch schon so? Was ist der Hintergrund? --Bierfaß (Diskussion) 01:21, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten