Diskussion:Digital Millennium Copyright Act

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:CB:6713:E200:908C:DDE7:716D:C5B5 in Abschnitt Der Artikel ist einseitig
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DMCA[Quelltext bearbeiten]

Müsste es nicht korrekterweise DAS DMCA heißen? Morricone 23:29, 30. Sep 2005 (CEST)

Warum? Arved 15:54, 2. Okt 2005 (CEST)
Es geht hier nicht um einen Akt, sondern um ein Gesetz. 84.179.11.165 22:00, 24. Nov 2005 (CET)
Ja, und? Saldek 00:15, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Irgendwie fehlt mir hier ne Zusammenfassung WAS DMCA umfasst... --84.152.14.239 21:45, 26. Jan 2006 (CET)

täglich millionenfache Copyright-Verletzungen[Quelltext bearbeiten]

Ich halte diesen Passus für polemisch. Es wird als Fakt dargestellt, dass tagtäglich in Tauschbörsen rund um die Welt kriminelle Copyrightverletzungen in nicht unerheblichem Umfang begangen werden. Das sollte man deutlich relativieren bzw. abschwächen. z.B. "täglich millionenfache" durch "regelmäßig", "gehäuft" oder ähnliches ersetzen.

Habe den entsprechenden Satz gelöscht, da der behauptete Zusammenhang wohl schlichtweg nicht stimmen kann. Der DMCA ist von 1998, Napster als erste Tauschbörse ging aber erst im Juni 1999 online (siehe en:Napster) und wurde erst 2000 richtig populär, insofern kann der DMCA kaum eine "Reaktion auf die gestiegene Popularität von Tauschbörsen" gewesen sein -- und nur zu schreiben "Das DMCA ist eine Reaktion auf den Anbruch des Digitalen Zeitalters" wäre etwas platt. --Krissie 14:23, 2. Mär 2006 (CET)

Enden alle DMCA-Verfahren mit Freispruch?[Quelltext bearbeiten]

Wenn nicht, sollten in dem Artikel auch ein paar Beispiele erwähnt werden -- das macht sonst einen falschen Eindruck. --RolandIllig 19:53, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist einseitig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist äußerst einseitig. Schon die Formulierung "Es kriminalisiert die Produktion und Verbreitung von Technologien, Geräten oder Diensten, die Zugriffsbeschränkungen (wie DRM) auf kopiergeschützte Werke umgehen (also „den Kopierschutz knacken“), auch wenn dabei das Copyright selbst gar nicht verletzt wird." enthält eine unangemessene Wertung. 84.167.10.26 12:38, 20. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Finde ich überhaupt nicht, das ist genau der Knackpunkt: Dass hier Konzernen ein Insturment an die Hand gegeben wird, über Gebühr und Copyright hinaus die Art zu bestimmen, wie Nutzer*innen ihre Produkte nutzen dürfen. -- marilyn.hanson (Diskussion) 12:34, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Die IP (nicht identisch mit mir) hat recht. Das Prädikat "kriminalisiert" statt "stellt unter Strafe" suggeriert, daß ein eigentlich legitimes Verhalten zum Zweck ungerechtfertigter Verfolgung in ein kriminelles umgedeutet werde, und das kindlich adversative "gar nicht", das dieses Verhalten mit gleichsam erhobenen Händen gegen einen Vorwurf in Schutz nehmen möchte, bringt nicht nur Ablehnung des Gesetzes zum Ausdruck, sondern geht auch an der Sache vorbei, weil das Gesetz eben nicht die Verletzung des Copyrights, sondern deren Ermöglichung und insofern eine Beihilfe zur Verletzung unter Strafe stellt. Angemessener wäre: "Es stellt die Produktion und und Verbreitung von Technologien, Geräten oder Diensten unter Strafe, die Zugriffsbeschränkungen (wie DRM) auf kopiergeschützte Werke umgehen, auch wenn durch solche Produktion oder Verbreitung noch kein Copyright verletzt, sondern dessen Verletzung nur ermöglicht wird."
--2003:CB:6713:E200:908C:DDE7:716D:C5B5 14:21, 2. Feb. 2022 (CET)Beantworten

EU[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde in der EU ähnliches verabschiedet? In der Folge eines Handelsabkommens? Was sind die Hintergründe? --84.177.37.251 21:52, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Einseitige Betrachtungsweise[Quelltext bearbeiten]

Ich stimme dem Vorgängerkommentar zu.

DMCA wird von vielen Webseitenbetreibern mittlerweile als Vorwand verwendet, um geschützte Inhalte zu veröffentlichen. Diese würden "von Nutzern gepostet". Sobald eine DMCA-Aufforderung versendet wird, löschen diese Seitenbetreiber die Inhalte. Nur tauchen oft diese Inhalte nach ein paar Monaten auf wundersame Weise wieder auf. DMCA fördert Raubkopien und schützt schon seit Jahren so manchen Webseitenbetreiber. (nicht signierter Beitrag von 91.199.43.40 (Diskussion) 17:44, 24. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

GoPro[Quelltext bearbeiten]

Auch die Firma GoPro hat einen Artikel löschen lassen, unter Berufung auf den DMCA. Zitat: "So hat das Unternehmen unter einer Sperrandrohung an die Foto-Testseite DigitalRev bewirkt, einen negativen Testbericht über die GoPro Hero3 von der Webseite zu nehmen. Dabei berief sich das Unternehmen auf den berüchtigten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Webseite ihren Bericht herunternehmen müsse, weil sie widerrechtlich geschützte Namen wie GoPro Hero3 verwendet habe." Quelle:http://www.slashcam.de/news/single/GoPro-zeigt-schlechten-Stil-und-die-DMCA-Gefahren-10523.html Deren Quelle: http://www.digitalrev.com/article/gopro-hero-3-vs-sony/Njk3MDQ3MDg_A (nicht signierter Beitrag von 2001:4C50:FFE4:0:200:5EFE:2E80:9DE2 (Diskussion | Beiträge) 15:52, 23. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Notice and Takedown[Quelltext bearbeiten]

Was völlig fehlt, ist ein Hinweis darauf, dass auch das Notice-and-Takedown-Verfahren Teil des DMCA ist. Es hat sich, soweit mir bekannt, weitgehend durchgesetzt als Verfahren, um insbesondere bei Filehostern "geklaute" Dateien herunternehmen zu lassen. Man mag zu Piraterie stehen, wie man will, aber der Vorteil ist doch, dass Rechteinhaber und Filehoster sich hier schnell und informell "einigen" können, statt dass teure Schreiben von Abmahnanwälten ins Haus flattern. Wann immer Juristen nach Verschärfungen des Urheberrechts rufen, kann man sagen: Was habt ihr denn? Es gibt doch schon eine funktionierende Rechtspraxis. Man muss sie nur tatsächlich anwenden.

schön, dass es einen Artikel zum Thema gibt, aber vollkommen unzureichendes Deutsch[Quelltext bearbeiten]

Nichts dagegen, dass der Text nicht so lang und ausführlich ist, wie das englische Gegenstück. Aber das Ergebnis geht an so vielen Stellen dieses kurzen Textes gar nicht! Hier ist kaum ein Bezug auf eine vorhergehende oder nachfolgende Textpassage korrekt ausformuliert. Bezüge über zwei Anstiche (also zB zwei Prozesse unterschiedlicher Parteien) hinaus machen keinen Sinn. Es lassen sich keine Begründungen ableiten. Dazu kommen schlechter Satzbau und hingeschluderte Kurzsätze, die scheinbar schnell fertig sein mussten. ... Das mag für einen eigenen Spickzettel ausreichen. Aber auch nur für den! Extrem ärgerlich! Ich hab nur kurz in die Historie reingeguckt. So viele Änderungen sind gemacht worden und das schlechte Deutsch soll keinem aufgefallen sein? Der Sinn eines Textes sollte nicht sein, dass man am Ende ungefähr raten können soll, was gemeint gewesen sein könnte, sondern, dass es einfach dort steht. Lieber den Artikel auf 5 korrekte und verständliche Zeilen einkürzen. Mehr muss man nicht dazu sagen!

Ich werde das hier nicht verfolgen. Sehe ich das Logo irgendwann wieder, werde ich mich erinnern und nach Verbesserungen schauen. Sorry, dass es eine so notwendige Kritik für diesen Artikel sein musste. (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:7F0F:CF00:9997:3412:BBEA:939D (Diskussion) 23:53, 16. Nov. 2020 (CET))Beantworten