Diskussion:Dreikammersystem

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 92.75.209.157 in Abschnitt Großbritannien?
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Und Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Ist Deutschland strenggenommen nicht auch ein Dreikammersystem: Bundestag, Bundesrat und Bundesversammlung. Immerhin wählt die Bundesversammlung das Staatsoberhaupt. (nicht signierter Beitrag von 84.133.148.227 (Diskussion) 21:21, 4. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Hallo, nein, das würden die allermeisten Rechts- und Politikwissenschaftler so nicht sehen. Der Bundesrat ist strenggenommen keine Parlamentskammer, erfüllt aber funktional entsprechende Aufgaben wie eine zweite Kammer neben dem Bundestag als (streng formal-juristisch gesehen) eigentliches Einkammerparlament, weshalb Politologen oft von einem Zweikammersystem im Falle der Bundesrepublik Deutschland sprechen. Die Bundesversammlung wiederum nimmt gar keine parlamentarischen Aufgaben wahr - mit Ausnahme der Wahlfunktion für den Bundespräsidenten. Sie ist ja nicht mal eine (quasi-)permanente, stehende Einrichtung, sondern konstituiert sich nach Bedarf. Im Übrigen wäre diese "dritte Kammer" auch noch verschachtelt, da ja alle Bundestagsmitglieder zugleich in der Bundesversammlung Mitglieder sind und die andere Hälfte aus von den Länderparlamenten Gewählten besteht. Nichtsdestotrotz ist die Bundesversammlung ein Verfassungsorgan nach Art. 54 GG. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 09:49, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Großbritannien?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht in Großbritannien offziell 3 "Kammern"? Oberhaus, Unterhaus, Monarch ?

Wollte ich auch gerade fragen. Zumindest nach der Logik, wie sie im Artikel im Kontext der polnischen Kammern genannt wird, wäre das so. 92.75.209.157 18:48, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten