Diskussion:Duke of York

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Herrgott in Abschnitt Vererbung des Titels an Sohn?
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Vererbung des Titels an Sohn?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, im Artikel steht, dass der Titel erlischt, wenn Andrew bis zu seinem Tod keinen Sohn hat. Meines Wissens nach muss ein Erbe auch ehelich sein. Das bedeutet, ein außerehelich geborener Sohn hätte keinen Anspruch auf den Titel.

Dazu habe ich leider keine online verfügbare Quelle. Vielleicht könnte jemand mit mehr Erfahrung als ich mehr herausfinden?

In Monaco gilt dieses Gesetz, was man anhand der Tatsache, dass das älteste Kind von Albert II, ein unehelich geborener Sohn, nicht der Thronfolger ist, sehen kann. Nun ist Monaco ja nicht das UK und damit als Quelle irrelevant. Vielen Dank, Abby (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1460:5020:170:FF3F:4570:9D7C (Diskussion) 11:51, 31. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Bingo! Der Titel ist nur an leibliche, eheliche Söhne vererbbar („unto [...] the heirs male of his body lawfully begotten“). Vgl. die von mir im Artikel verlinkte Meldung der Titelverleihung in der London Gazette.--Herrgott (Diskussion) 12:57, 31. Mai 2020 (CEST)Beantworten