Diskussion:Dynamik (Versicherung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Autograf in Abschnitt Dynamik
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zitat:

Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen im steuerlichen Umfeld von Lebensversicherungen durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), stellt die dynamische Erhöhung von vor 2005 abgeschlossenen Verträgen eine wichtige Strategie zur langfristig steuerbegünstigten Vorsorge dar.

Zitat Ende...

Also, so ganz ohne Begründung klingt das nach Versicherungsvertreter-Blabla. Gibt's da eine hieb- und stichfeste Begründung?

Falls nein, würde ich vorschlagen, den Passus zu löschen.

--193.27.220.14 11:24, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Dynamik[Quelltext bearbeiten]

Da kann ich Dir nur recht geben..... das IST Versicherungsvertreter-Blabla! Und ganz verschwiegen wurde, daß bei JEDER Dynamik erneut anteilige Provision, Verwaltungskosten, Abschlußgebühr, etc.pp. fällig werden. Ein Dynamikeinschluß ist immer ein Gewinn für das Versicherungsunternehmen, seltenst für den Kunden. Lediglich bei schwerer Krankheit und gewünschter erhöhter Abschlußleistung (vorausgesetzt man kann sich den dynamisch erhöhten Beitrag dann überhaupt noch leisten) macht eine Dynamik überhaupt Sinn. Ansonsten: Finger's wech!!!

Dies mag in vielen (viel zu vielen) Fällen stimmen, doch ist dies so pauschal nicht richtig. Erstens ist Dynamik ein Recht, das als solches nichts kostet. Man kann jedes Jahr - man wird über die erfolgte Erhöhung schriftlich informiert - selbst entscheiden, ob man dieses Recht nutzen möchte oder nicht. Wenn nicht, kurze Mitteilung an das VU genügt. Zweitens sind sehr viele Alt-Verträge heute steuerlich begünstigt und die Dynamik weitet diesen Vorteil aus. Es gibt übrigens auch durchaus Dynamik auf reine Risikoversicherungen oder gar Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine ständige, automatische Ausweitung des Versicherungsschutzes, den man in höherem Alter gar nicht mehr abschließen könnte (selbst wenn man nicht schwer krank ist), bewirken. Solange die Restlaufzeit bei kapitalbildenden Versicherungen des Vertrages noch lange ist, ist jede Dynamik genauso profitabel, wie der Abschluss des Vertrages zu Beginn war. Erst gegen Ende der Laufzeit wird die Kostenschere immer ungünstiger und dann sollte man die Dynamik wirklich kündigen. Den kritisierten Passus habe ich übrigens eliminiert und auch andere Teile neutraler formuliert. Bitte mit Bearbeiterkennung den Diskussionsbeitrag beenden. --Autograf 00:12, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten