Diskussion:Ecclesia Dei (Motu proprio)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von S.K.
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Habe den letzten Satz zur Kommission bezüglich der Suspension gelöscht. Die Rechtsfolgen, die mit der Suspension eintreten, sind in der Exkommunikation (die noch einen "Schritt" weitergeht) miteingeschlossen, deswegen kann von einer Suspension nach Aufhebung der Exkommunikation nicht mehr die Rede sein (auch wenn das in Stellungnahmen anders zu lesen ist). (nicht signierter Beitrag von 132.230.190.152 (Diskussion) 10:31, 2. Feb. 2009)

Hallo, ich habe die Änderung wieder zurückgesetzt, da die Frage schon einmal diskutiert wurde: Diskussion:Richard Williamson#Zur Frage: sind die 1988er Bischöfe suspendiert?. Von daher, wenn Du anderer Meinung bist, würde ich dich bitten, es dort zu begründen. Danke, -- S.K. 23:05, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten