Diskussion:Eduard Schulte (Industrieller)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2003:4C:6F28:DC01:4DEA:C5E0:15F1:AF67 in Abschnitt unklare Instanz
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Dieser "Lebenslauf" ist ein Witz. Vermutlich von Verwandten und anderen "Weggefährten" geschrieben.

Ich empfehle eine Korrektur, als Erstes bitte lesen: http://www.radio-on-line.info/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=1428

hab den Überarbeiten-Baustein entfernt, die Informationen habe ich überprüft und sind korrekt, dein Link geht nicht. --Uranus95 15:58, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

unklare Instanz[Quelltext bearbeiten]

„Als seine Witwe […] beantragte, verweigerten die Richter […]“ – Was waren das für Richter? War das in Zürich? --Hanekomi (Diskussion) 00:12, 26. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Hanekomi: Lastenausgleich wurde bei bundesdeutschen Behörden beantragt, und falls die Behörde den Antrag ablehnt, vor bundesdeutschen Gerichten eingeklagt. Zürich und die Schweiz haben damit überhaupt gar nichts zu tun. Vermutlich hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, das Schulte 1942/43 dem Deutschen Reich geschadet habe, und daß deswegen sein Anspruch auf bundesdeutschen Lastenausgleich (der auf seine Witwe als Erbin übergegangen wäre, quasi wegen "Treuwidrigkeit") entfallen sein soll. Das Gericht vertrat also offenbar die Aufassung, daß ein Untertan (oder zumindest ein verbeamteter Untertan, und er hatte ja wohl eine Art beamtenrechtliche Stellung) seiner Führung immer treu zu sein habe, egal ob die Führung vebrecherischen Absichten verfolgt und schwere Verbrechen begeht. Mit dieser Aufassung schützte das Gericht all die anderen Hitler treu ergebenen Beamten vor dem Vorwurf, keinen Widerstand geleistet zu haben, denn die Nazis und Mitläufer und angepassten Opportunisten konnten dank des Urteils argumentieren, daß sie "Verräter" gewesen wären, wenn sie Widerstand geleistet hätten, daß also ein Widerstand nicht legal und nicht legitim gewesen wäre. Diese Rechtsauffassung geht wohl insoweit fehl, als sie anscheinend Treue zur jeweiligen Regierung verlangt, und übersieht, daß es im Interesse der Verfassung (hier der Weimarer Reichsverfassung) und im Interesse des Rechts und im Interesse des Wohles des Volkes sein kann, auch ausländischen Gegnern der Regierung zu helfen. Die Gegner von 1942/42, also zB die USA, werden heute im allgemeinen Sprachgebrauch als Befreier bezeichnet, aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah in dem Versuch Schultes, die Befreier zu unterstützen, keinen zu lobenden Akt der Treue zur Weimarer Reichsverfassung oder der Treue zum Recht oder der Treue zum Wohl des Volkes und Vaterlandes, sondern wohl in erster Linie einen zu verurteilenden Akt der Untreue gegenüber seinem Dienstherren. Ende der 1960'er-Jahre taten in Westdeutschland noch viele Beamte und Richter Dienst, die bereits unter Hitler im Amt waren, und mit diesem Urteil konnte man sich entschuldigen, warum man keinen Widerstand geleistet hatte. --2003:4C:6F28:DC01:4DEA:C5E0:15F1:AF67 05:46, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten