Diskussion:Ehrenmitglied

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Wolfgang.in.wuerzburg in Abschnitt Posthume Ehrenmitgliedschaft
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hi, Falls dies jemand liest der davon Ahnung hat: ich wäre an der rechtlichen seite interessiert (z.b. kann man sich dagegen wehren Ehrenmitglied zu sein? Kann man das auch nach seinem Tod werden (ohne zustimmung)? Gibt es dafür irgenteine Rechtsgrundlage?) Danke!-- 141.84.69.20 00:49, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Posthume Ehrenmitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

Bei Ehrenmitgliedern handelt es sich um Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann der Verein nicht einseitig vornehmen, sondern sie ist nur mit Zustimmung des zu Ehrenden möglich. Meine Frage: Wenn ein Verein ein Mitglied posthum zum Ehrenmitglied ernennen möchte, ist ja dessen Zustimmung nicht mehr möglich. Ist eine posthume Ernennung zum Ehrenmitglied dennoch möglich? --Wolfgang.in.wuerzburg (Diskussion) 15:10, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten