Diskussion:Eigentümergrundschuld

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt Verständlichkeit
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Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

"Die Eigentümergrundschuld ist im Grundstückswesen eine Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks zusteht; es besteht somit eine Identität zwischen Grundschuldgläubiger und Eigentümer des belasteten Grundstücks."

Ah ja.
Sorry, aber ich zumindest (Abitur, abgeschlossenes Hochschulstudium, brauchbare Allgemeinbildung) verstehe kein Wort.
Sieht das außer mir noch jemand so, dass dieser Artikel dringend einen Oma-Baustein bräuchte? --93.212.254.121 14:10, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Ebenfalls HSA. Juristendeutsch ist eine eigene Sprache und schützt sich wie auch das Griecholatein der Ärzte gegen das Verstehen durch Normalbürger. Der besagte Schwurbelsatz meint ganz simpel, dass der Eigentümer der Gläubiger ist. Er beleiht sich selber. Das ist nur mit den nachfolgend beschriebenen ganzen Tricksereien zu verstehen. Es kommt ja noch besser:
„Nach § 857 Abs. 1 ZPO kann bei Zwangsvollstreckungen gegen den Grundstückseigentümer eine Eigentümergrundschuld zu seinen Gunsten gepfändet werden. ..... Daher ist die Abtretung einer Eigentümergrundschuld zu Gunsten nachrangiger Grundpfandgläubiger auch ein wichtiges taktisches Mittel zur Verhinderung von Pfändungen Dritter in vor- oder gleichrangige Eigentümergrundschulden.“
Zu seinen Gunsten??? Warum sollte der Eigentüber einen Vorteil haben, wenn seine Grundschuld gepfändet wird? Oder pfändet er die selber? Nix verstehen.--Ulf 13:05, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten