Diskussion:Einlage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Romwriter in Abschnitt Finanzwesen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Finanzwesen[Quelltext bearbeiten]

Zu Unterpunkt 8: Der Begriff "Finanzwesen" ist juristisch ungenau. Vielmehr geht es bei Einlagen stets um Beiträge eines Gesellschafters, etwa eines Aktionärs als Beteiligung an einer Gesellschaft.

--Awriedt 09:01, 15. Aug 2005 (CEST)

erledigt --[Rw] !? 10:00, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten