Diskussion:Eintrittsalter

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Eintrittsalter des Versicherungsnehmers als kalkulatorische Grundlage?[Quelltext bearbeiten]

M.W. fließt in die Prämienberechnung etwa in der Lebensversicherung das Eintrittsalter des versicherten Risikos, also der versicherten Person ein. Der Versicherungsnehmer spielt in der Kalkulation keine Rolle. Man denke z.B. an Direktversicherungen der bAV, die der Arbeitgeber, also eine juristische Person ohne Eintrittsalter, für den Arbeitnehmer abschließt. - Vielleicht sollte man das korrigieren! --78.54.59.80 21:05, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten