Diskussion:Elisabeth von Matsch

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Erdhummel in Abschnitt nicht verständliche Stelle
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nicht verständliche Stelle[Quelltext bearbeiten]

„Friedrich VII., der keine (erbfähigen) Kinder hatte, setzte 1433 Elisabeth zu seiner Universalerbin ein und ließ sie ebenfalls in das Burgrecht mit Zürich aufnehmen.“

Was ist gemeint damit, dass er sie in das Burgrecht mit Zürich aufnehmen lassen hat? Und was bedeutet es, wenn jemand in eine Burgrecht aufgenommen wird? Bestimmt handelt es sich hier nicht um Formulierungsfehler, aber die Bedeutung ist wahrscheinlich den meisten, und mir auch, nicht klar ohne weitere Erklärung.

Erdhummel (Diskussion) 11:25, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nach nochmaligem drüberlesen meine Vermutung: Das bedeutet, dass Zürich den entsprechenden Personen Rechte, eine eigene Burg zu betreiben, zugesprochen hat, und dass Elisabeth in diese Burg aufgenommen wurde? Erdhummel (Diskussion) 11:34, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hi Erdhummel, danke für den Hinweis. Da der Artikel Burgrecht auf Wikipedia zu viele Aspekte offenlässt, habe ich jetzt einen externen Link zu einem Lexikon online gesetzt und hoffe, dass das für das Erste einmal weiterhilft. Die Burg meinte im Mittelalter übrigens nicht nur das, was für uns heute eine Burg ist, sondern hatte mehrere Bedeutungen: z. B. ein befestigtes Haus, eine Veste (Wehrburg, Wehranlage), eine (befestigte) Stadt (Stadtburg) etc. Der Begriff Bürger leitet sich von der (Stadt-)Burg ab. Zürich war eine Reichsstadt (also eine Stadtburg), Friedrich von Toggenburg und Elisabeth von Matsch Angehörige des Reichsadels. Der Reichsadel unterstand rechtlich nur dem König, mit der Aufnahme ins Stadtrecht wird nun eine rechtliche Verbindung zwischen Zürich und dem Grafen eingegangen. Der Graf hat die Rechte, aber auch die Pflichten eines Bürgers der Stadt. Für ihn dürfte das Entscheidende gewesen sein, dass er bei seinen Konflikten mit anderen Reichsständen von Zürich unterstützt wird, als der Erbfall eintrat, konnte Zürich allerdings auf dieser Verpflichtung Ansprüche auf Teile seiner Erbschaft erheben. Liebe Grüße --Ermione 13 12:22, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Der Link auf den Artikel Burgrecht ist eigentlich schon ganz hilfreich. Mir war gar nicht bewusst gewesen, dass das ein so gebräuchlicher Begriff ist, dass es dazu einen Artikel gibt.
Bist du einverstanden, dass ich einen Teaser für die SG?s auf der Hauptseite irgendwo aus dem Artikel bastle, falls ich was finde (so bin ich auch auf den Artikel aufmerksam geworden)?
Und noch etwas: Weißt du, ob es so eine Art Vorlage oder Baustein gibt, mit dem man Artikel in schweizerischer Rechtschreibung ganz kein und unauffällig, nur der Info halber, oben markieren kann? Ich vermute, die ignoranten Deutschen wissen nicht alle, dass die Schweizer das ß bei sich ausgerottet haben. Erdhummel (Diskussion) 13:48, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten