Diskussion:Ergänzendes Schutzzertifikat

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Vorbenützer
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im Abschnitt "Wirkung" steht folgendes: Die Laufzeit des Grundpatentes (...) wird so hinsichtlich des zugelassenen Erzeugnisses um bis zu maximal 5 Jahre verlängert (ergänzt). Stimmt das wirklich? Ich bin kein Patentexperte, aber wenn man entsprechende Grundpatente anschaut dann sieht man, daß dort das Patent nach 20 Jahren erlischt, das SPC hingegen ab diesem Zeitpunkt maximal noch 5 Jahre gültig ist. Weiß jemand genaueres? --Jm76ka 14:35, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ein Schutzzertifikat betrifft nur einen "Teil" (Gegenstand) eines Grundpatentes, zum Beispiel einen pharmazeutischen Wirkstoff (Erzeugnis), der, um wirtschaftlich genützt werden zu können, einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf. Nur für diesen Gegenstand wird der Schutz im Rahmen eines Grundpatentes auch über die 20 Jahre hinaus "ergänzt". Für die "übrigen" Gegenstände eines Grundpatentes gilt die übliche Laufzeit von 20 Jahren. Aufgrund des Zulassungserfodernisses und der Berechnungsformel (Artikel 13), ergibt sich aber immer eine geringere Zeitspanne für eine geschützte Vermarktung, als der üblichen Laufzeitspanne eines Grundpatents von 20 Jahren entspräche. Effektiv wird durch das Schutzzertifikat Patentschutz für ein Erzeugnis, dessen Vermarktung einer Zulassung bedarf, von maximal 15 Jahren erreicht, auch wenn rein rechnerisch zwischen Anmeldetag des Grundpatentes und Erlöschen des Schutzzertifikates mehr als 20 Jahre liegen. Bezogen auf ein zugelassenes Erzeugnis - und etwas anderes kann durch ein Schutzzertifikat nicht betroffen sein -, stimmt also, was im Artikel steht. (siehe auch VERORDNUNG (EG) Nr. 469/2009, Erwägungsgrund (9)) --Vorbenützer 15:21, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten