Diskussion:Ernährermodell

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Ernährermodell im BGB[Quelltext bearbeiten]

Zitat: Dieses Rollenverständnis setzte das 1896 verabschiedete und am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch in ein Regelwerk um, und der Gesetzesentwurf wurde folgendermaßen erläutert: „Der Hauptberuf der Ehefrau bezieht sich auf das Innere des Hauses und wird in den wohlhabenden Klassen der Bevölkerung sich regelmäßig darauf beschränken.“

Ja, aber wo im BGB -- in welchen Paragraphen -- war denn vom Ernährermodell die Rede?

Das Zitat ist zudem unter dem angeführten Beleg nicht zu finden. Danke, Maikel (Diskussion) 18:27, 29. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Einen geeigneten Beleg zum Thema Ernährermodell im BGB findet man hier: http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article926834/Haushaltsfuehrung-Der-1356-BGB-im-Wandel-der-Zeiten.html Maikel (Diskussion) 18:54, 29. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
Das Zitat ist unter dem angeführten Beleg zu finden, und zwar als Fußnote, (Fußnote 23, im ersten Abschnitt auf der angegebenen Seite 133). Den Zusatz "Fußnote 23" habe ich nun zum leichteren Auffinden im Artikel ergänzt. --Carolin (Diskussion) 12:39, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]