Diskussion:Eviktion

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Glorfindel Goldscheitel
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Auf englisch sagt man ja "eviction", aber ist auf Deutsch nicht "Zwangsräumung" viel, viel geläufiger? --Gnom 22:19, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Eine Zwangsräumung ist etwas anderes. Bei der Eviktion geht es ausschließlich um die Einklagung von Sachen. Z.B.:"Die Vase gehört mir!" Eine Vase wird man schwer zwangsräumen können. Auch beinhaltet der Begriff schon das Wort Zwang, der bei der Eviktion als zivilrechtlichem Titel nicht zwingend vorgesehen ist. Behördlicher Zwang wird nur mit Berufung auf den Rechtstitel angewendet wenn etwa die Herausgabe nicht freiwillig erfolgt.--Glorfindel Goldscheitel 22:41, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Krass, noch nie gehört. Eviktion ist also die gerichtliche Durchsetzung eines Herausgabeanspruchs? Diese Formulierung mit dem "besseren Recht" kommt mir spanisch vor. Und was hat der Begriff mit dem Rechtsmangel bei der Gewährleistung zu tun? Und kannst du mir für die Eviktionshaftung im deutschen Recht mal einen § sagen? --Gnom 07:36, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Obs die Eviktion in dieser Form auch im BGB gibt kann ich dir nicht sagen. Das "bessere Recht" wird auch in den Quellen genannt, soll heißen jemand der eine Sache mit Mangel erworben hat (sie wurde z.B. gestohlen und er war nicht ausreichend bonafide) hat ein schlechteres Recht als der ursprüngliche Eigentümer. Mit dem Rechtsmangel bei der Gewährleistung hat das nur insofern zu tun als man da auch den Austausch einer Sache/Leistung im Zuge der Wandlung verlangen kann. Hab aber die "Siehe auch" Liste von wo anders übernommen und wollte sie eh noch bearbeiten. Die Eviktion kommt m.W. aus dem Römrecht, frag mich jetzt aber nicht ob das eine prätorische Klage ist :P --Glorfindel Goldscheitel 23:05, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten