Diskussion:Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen

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tarifvertragliche Regelung[Quelltext bearbeiten]

Die tarifvertragliche Regelung ist so nicht korrekt. Meistens wird der Beruf von der Bundesagentur für Arbeit angeboten. Die haben einen Haustarifvertrag für Nachwuchskräfte (TV-N). Da ist auch die Ausbildungsvergütung eine andere.

Seit der Reform des Berufes vom Fachangestellten für Arbeitsförderung zum FA f. Arbeitsmarktdienstleistungen könnten auch Kommunen ausbilden aber bisher ist kein praktischer Fall davon belegt worden. Natürlich würde in diesem Moment nicht der Haustarivertrag von der BA gelten.

--176.2.88.233 19:18, 18. Apr. 2015 (CEST) Marcus[Beantworten]