Diskussion:Fachaufsicht

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Bundesagentur für Arbeit ist keine Untergeordnete Dienststelle des BMAS[Quelltext bearbeiten]

"So übt beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Fachaufsicht über die ihm unmittelbar unterstellte Bundesagentur für Arbeit aus, indem es die Tätigkeit dieser Behörde auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft." Dieses Beispiel ist nicht korrekt. Vgl. § 393 SGB III. Es handelt sich um eine Rechts-, nicht um eine Fachaufsicht. Es liegt keine Über-Unterordnung vor, die Bedingung für Fachaufsicht wäre (§ 367 SGB III, Körperschaft öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung). (nicht signierter Beitrag von 89.204.154.8 (Diskussion) 10:19, 7. Dez. 2017 (CET))Beantworten

Jo, da hast du wohl Recht. Passus gelöscht. Über-/Unterordnung liegt aber klar vor, aber eben nur auf die Rechtsaufsicht eingeschränkt. --Opihuck 21:06, 7. Dez. 2017 (CET)Beantworten