Diskussion:Fahne und Wappen des Kantons Uri

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Freigut in Abschnitt Moderne Wappenform
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Der Kopf des Ochsen[Quelltext bearbeiten]

Wie richtig beschrieben, handelt es sich um den Kopf eines Auerochsen, auch Ur genannt. Im weiteren Text wird dann vom Kopf des Ochsen geschrieben, was missverständlich ist. Der Ochs ist der kastrierte Stier. Ich verbessere das einmal.--2.174.12.27 14:06, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Moderne Wappenform[Quelltext bearbeiten]

Vergeblich habe ich bisher nach der Herkunft der "modernen" Wappenform gesucht. Anders als bei den meisten Kantonen ist dies nicht die von der Bundeskanzlei 1948 veröffentlichte Darstellung [1]. Meine Vermutung ist, dass die "moderne" Form von der Darstellung auf den Kontrollschildern herkommt, aber ich konnte keine Abbildung einer alten Urner Autonummer aus den 1930ern finden. Alternativ könnte es sein, dass die Darstellung von 1948 später (1950er? 1960er) vereinfacht wurde und erst danach auch auf die Autonummern kam. --Dbachmann (Diskussion) 11:13, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Wenn es eine verbindliche Form des Wappens gibt, müsste das die von der Bundeskanzlei veröffentlichte sein. Auf Kantonsebene gibt es keine Festlegung durch die Regierung o.ä. Während das "moderne" Wappen soweit ich sehe weiter auf Kontrollschildern verwendet wird, zeigen alle rezenten Fotos von Beflaggung des Altdorfer Rathauses die neue / historisierende Fahne nach dem Vorbild des Grandson-Banners. Vermutlich muss die Variante File:Wappen Uri matt.svg inzwischen als historisch gelten, de facto in Gebrauch ca. 1950(?) bis ca. 2012. Als offizielle Variante müsste entweder die Form von 1948 gelten (da von der Bundeskanzlei bestätigt) oder die nun de facto von den Kantonsbehörden verwendete "Grandson"-Form. --Dbachmann (Diskussion) 11:46, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Die Form, die die Bundeskanzlei veröffentlicht hat, kann nicht «verbindlich» sein, für die Feststellung ihrer Wappen sind die Kantone allein zuständig. Die Urner Standeskanzlei meinte 2020 denn auch gegenüber der Luzerner Zeitung (siehe hier): «Der Kanton Uri hat kein Wappengesetz, das den ‹offiziellen› Stier definiert», schreibt die Urner Standeskanzlei auf Anfrage. «Auf die Flaggen darf jeder den Stier drucken, den er möchte.» Zu sehen sein muss lediglich ein mit Nasenring bewehrter Stier auf gelbem Grund. LG, --Freigut (Diskussion) 12:31, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Das ist mir bewusst. Dennoch fallen die Hoheitszeichen der Kantone unter das Wappengesetz des Bundes, und der Bund kann die Zeichen nicht schützen, wenn sie ihm nicht bekannt sind.
Etwas pragmatischer, die Frage hier ist, gehört diese Variante an den Kopf des Artikels? Sie hat keine Quelle, die Bundeskanzlei verwendet eine ältere Form, und die Behörden in Uri verwenden die neuere Form von 2012. Nur das Fahnenreglement der Armee von 2007 kann als Quelle für diese Form herangezogen werden. Tatsache ist, dass diese Form allgemein üblich war von (vor?) 1991 bis 2012, aber wir haben keine Quelle dafür, und sie ist nun nicht mehr allgemein üblich.
Die Aufgabe hier ist, die erste Publikation dieser bestimmten Form ausfindig zu machen. --Dbachmann (Diskussion) 16:06, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Gute Frage. Logos sind jedenfalls keine Wappen und können somit abstrahiert sein, was in Uri auch der Fall sein dürfte (es tritt kein Rot auf). Überdies haben sie manchmal nur eine kurze Lebensdauer. Ich würde mich also nicht aufs Logo abstützen. Im Zweifelsfall würde ich es beim jetzt abgebildeten Wappen lassen. Gruss, --Freigut (Diskussion) 16:33, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten