Diskussion:Ferdinand I. (HRR)

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Kann mir jemand weiterhelfen? Ich schreibe gerade am Artikel "Gestüt Lipica" und suche Info über Ferdiand I. und seinem Umzug von Spanien nach Wien.--Andreas Hausberger 17:02, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Es geht vielmehr um Pferde aus Spanien die Ferdinand I. bei seinem Umzug von Brüssel oder Mecheln nach Wien mit gebracht haben soll.--Andreas Hausberger 07:24, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Abdankung des Bruders[Quelltext bearbeiten]

Ferdinand I. wurde bereits 1556 Kaiser. In diesem Jahr hatte sein Bruder Karl V. abgedankt. --2A02:908:13B5:DD40:1562:36FD:CA98:1419

Faktisch ja, de jure aber erst infolge des Frankfurter Kurfürstentags 1558 --Mk4711 (Diskussion)

Anmerkungen zu den Änderung vom 17. Januar 2021[Quelltext bearbeiten]

„Als Lieblingsenkel von Ferdinand II. von Aragon wurde er nach dem Tode seines Vaters 1506 und der geistigen Umnachtung der Mutter am spanischen Hof erzogen.“ Die Zeitangabe 1506 ist nicht zutreffend. Er stand von Geburt an unter der Obhut seiner Großeltern, Isabella und Ferdinand. Eine Unterbrechung ergab sich für einen Teil des Jahres 1506 als sich seine Eltern zusammen in Kastilien aufhielten.
„Ferdinand II. wollte ihm den spanischen Thron vererben, hatte es allerdings versäumt, in seinem Testament entsprechende Regelungen für seinen Enkel zu treffen.“ Der Satz enthält mehrere Fehler:
Es gab zur Zeit Ferdinands keinen „spanischen Thron“. Es gab das Herrschaftsgebiet der Krone von Kastilien und das Herrschaftsgebiet der Krone von Aragonien. Ferdinand II. hatte nur das Herrschaftsgebiet der Krone von Aragonien zu vererben. Das Herrschaftsgebiet der Krone von Kastilien hatte Königin Isabella 1504 an ihre Tochter Königin Johanna vererbt. Sie war bis zu ihrem Tod 1555 Königin von Kastilien. Die Cortes von Valladolid hatten 1506 bereits einen Eid auf Karl als Thronerben in Kastilien abgelegt.
Ferdinand II. hatte es nicht „versäumt“ die entsprechende Regelung in seinem Testament entsprechende Regelungen für seinen Enkel zu treffen. Eine Übertragung der Erbschaft an Ferdinand war weder nach kastilischem noch nach aragonischem Recht möglich. In früheren Testamenten hatte Ferdinand II. seinen Enkel Ferdinand als Regenten eingesetzt, für den Fall, das Karl sich im Ausland befand. Eine solche Regelung fehlt in Ferdinands Testament vom 22. Januar 1516.
Das Bild „Familie des Kaisers Maximilian I. (1459-1519)“ ist in einem Artikel über Kaiser Ferdinand irreführend. Hier wird bei dem Betrachter der Eindruck erzeugt, Kaiser Maximilian habe seinen kleinen Enkel im Arm gehabt. Das war nie der Fall. Ferdinand hat bis 1517 in Spanien gelebt. Da ist Kaiser Maximilian nie gewesen. Auch mit seinem Vater Philipp war Ferdinand in dem Alter, in dem er auf dem Bild dargestellt wird, nicht zusammen. Philipp starb, als Ferdinand drei Jahre alt war.--Christian Köppchen (Diskussion) 12:43, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]