Diskussion:Fernsteuerbarkeit (Energiewirtschaft)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Joerg 130 in Abschnitt Sprachliches
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Unter der Ticketnummer 2013091710008072 liegt seit dem 21. September 2013 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: wdwd (Diskussion) 20:48, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Original: http://www.grundgruen.de/grundgruen-informiert/glossar/f/

Die Freigabe der urheberrechtlichen Lizenzen ist an permissions-de@wikimedia.org erfolgt. Sv0101 (Diskussion) 13:04, 17. Sep. 2013 (CEST). [Ticket#: 2013091710008072]Beantworten

Sprachliches[Quelltext bearbeiten]

  • "wenn ... die Anlage ... reduziert werden kann." - Was kann hier reduziert werden? Wirklich die Anlage, deren Leistung oder was sonst?
  • "Der Fernsteuerbarkeitsbonus incentiviert EEG-Anlagen, ..." - Was bitte macht der Fernsteuerbarkeitsbonus mit EEG-Anlagen?
--Joerg 130 (Diskussion) 21:37, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Die Leistung der Anlage wird reduziert. Daher habe ich aus "Anlage" -> "Anlagenleistung" gemacht
incentivieren -> ist ein anderes Wort für eine finanzielle Förderung. Ich habe incentiviert mit "fördert" ersetzt.
Viele Grüße Sv0101 (Diskussion) 09:00, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Danke, ist jetzt viel klarer! --Joerg 130 (Diskussion) 09:16, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten