Diskussion:Festpreis

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt Merkwürdiger Artikel
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Die Tabakwaren sind hoch besteuert, ist aber der Preis wirklich staatlich geregelt? Irgendwie glaube ich nicht...
Der Artikel ist zwar nicht mehr "kurz", dafür irgendwie chaotisch... Vielleicht komme ich noch auf Ideen, wie man es ordnen könnte? Oder sonst jemand? AN (Yopohari) 09:57, 2. Aug 2004 (CEST)

Nachtrag: Ich habe gegoogelt: Es ist anscheinend so, daß die Tabakwaren zum Festpreis angeboten werden müssen - wohl aus steuerlichen Gründen, da die Dinger zuvor besteuert und mit einem Steuerzeichen versehen werden. Es ist allerdings nicht so, daß der Staat einen konkreten Preis festlegen würde. Eine Verhinderung des Wettbewerbs der Tabakkonzerne (wie man den gegenwärtigen Artikel verstehen könnte) ist eher nicht der Grund. AN (Yopohari) 10:10, 2. Aug 2004 (CEST)


ruinöser Wettbewerb[Quelltext bearbeiten]

kann mir jemand erklären wann und wie ein Festpreis einen ruinösen wettberwerb verhindert bzw. verhindern soll? kann mir das gerade nur vorstellen, wenn es ewig steigende Skaleneffekte gäbe, aber selbst dann wäre es nicht sinnvoll?!?! *grübelt ...Sicherlich 11:31, 2. Aug 2004 (CEST)

Ich finde auch, daß ein Begriff wie "ruinöser Wettbewerb" nicht für eine Enzyklopäide angemessen ist. Ich wünsche mir hier einen neutraleren und treffenderen Begriff. Es ist doch meines Wissens so, daß außer Büchern kein Artikel in Deutschland mehr preisgebunden ist. Und Zigaretten haben auch teilweise unterschiedliche Preise, oder? Ich selbst kann es leider nicht, wünschte mir aber, daß der Artikel neutraler und stingenter formuliert wird. Lang genug ist er doch Frommbold 17:56, 3. Aug 2004 (CEST)

naja immer noch die Frage wodurch der ruinöse wettbewerb entstehen soll!? .. ich habe keine ahnung; selbst das mit den skaleneffekten ganz oben nicht hinbastelbar! .... ansonsten find ich ruinöser wettbewerb nicht schlimm und trifft es doch oder? *grübel* ansonsten Frommbold; formulier es um wenn er dir nicht neutral oder stringent genug ist ...Sicherlich 18:12, 3. Aug 2004 (CEST)

Zum Einarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Das hat jemand einfach ohne Zusammenhang hinten drangehängt. Vielleicht kann jemand was damit anfangen.


Ergänzung zu Festpreis bei Dienstleistungen/Gewerken:

Ein Festpreis muss explizit im Angebot als Festpreis ausgewiesen sein, das muss auch der externe Dienstleister (eDL) wissen. Ein Festpreis ist ein fester Preis, um den nach Festlegung nicht mehr gehandelt bzw. der nicht mehr verändert werden kann. Es sind Leistungen und Abnahmekriterien deutlich und nachvollziehbar definiert. Das unternehmerische Risiko für die Leistungserbringung liegt beim eDL. Das bedeutet, wird er früher fertig als geplant, ist es sein Glück, braucht er länger und muss evtl. nachbessern, weil die Leistung nicht abgenommen werden kann, geschieht das nicht auf Kosten des Kunden und ist im Festpreis inklusive. Ist ein Zeitraum definiert, der nicht eingehalten wird, können Strafzahlungen vereinbart sein. Also haben wir auch den Aspekt der finanziellen Risikoabsicherung des Kunden beim Festpreis mit entsprechender Vertragsgestaltung, was als Teil des zuvor genannten unternehmerischen Risikos bewertet werden kann. Diese Merkmale sind unter anderem auch stichhaltige Gründe zur Absicherung gegen die Gefahr der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) in Deutschland. Also alles Punkte, um Festpreise bei Dienstleistungsbeauftragungen zu fokussieren.

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich meinte, daß eine Reihe von Missverständnissen und Ungenauigkeiten eine allgemeine Überabeitung sinnvoll erscheinen ließen. --AHert 21:23, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Festpreis in der Politik[Quelltext bearbeiten]

Nachdem der Begriff Festpreis im Alltag fast für jeden Preis verwendet wird, schien mir eine Darstellung schon notwendig, dass die Politik diesen Begriff gelegentlich in einer ganz eigenen Weise verwendet. Etwas Humor ist doch noch kein Grund für eine Löschung, oder ist Wikipedia zwingend humorfrei? --AHert 22:58, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Belege ??[Quelltext bearbeiten]

Welche Belege soll es denn dafür geben? Im ursprünglichen Artikel war einiges schlicht falsch. Im jetzigen ist vieles nur ein Hinweis auf richtigen Sprachgebrauch, was mit ruhigem, logischem Denken, aber nichts mit Belegen zu tun hat. Die aufgeführten Gesetze gibt es nun mal. Wenn jemand unbedingt Belege einfügen will, müssten das wohl ein paar Seiten aus einer Einführung in das allgemeine Schuldrecht sein (die wiederum nur Juristen zugänglich sein wird, die aber diese Belege nicht brauchen). --AHert 14:57, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe einige Links eingefügt und den Baustein "Belege" entfernt. Ob der Artikel dadurch verbessert wurde, bezweifele ich. --AHert 18:42, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Merkwürdiger Artikel[Quelltext bearbeiten]

Erst wird über dem Sozialismus Dreck ausgekippt (und das ja mit Recht!), dann kommt ein ganzer Artikel mit Preisfestlegungen im bundesdeutschen Kapitalismus. Das freut den Marktwirtschaftler sicher gar nicht...--Ulf 19:40, 6. Mär. 2020 (CET)Beantworten