Diskussion:Flugbuch

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Salier100 in Abschnitt Rechtsgrundlage
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Im Flugbuch wird nicht die "Flugzeit" sondern nach JAR die (längere) "Blockzeit" geführt. Diese beginnt mit dem Rollen des Flugzeugs auf dem Weg zur Startbahn und endet mit dem Abstellen. Nur zur Info. (Ich schreib aber auch immer noch nur Flugzeit, keine Blockzeit auf)


Mein Fluglehrer meinte zu mir, dass ich nach JAR-FCL auch die Blockzeit eintragen müsse, und zwar in ausführlicher Form. D.h. ich kann nicht schreiben "Off-Block X, On-Block Y, 4 Landungen", sondern ich muss jede Landung (auch Platzrunden) einzeln aufführen und so tun, als würde ich immer zurück zur Halle rollen und gleich wieder auf den Rollweg. Im Feld "Landungen" kann also immer nur eine '1' stehen. Ich suche nach Quellen wo das so steht, bzw. wo festgelegt ist, wie das Flugbuchbuch zu führen ist. --Leviathan09 06:13, 20. Jun 2006 (CEST)


Nach JAR-FCL sind wie nach ICAO Annex 1 "Flugzeit" und "Blockzeit" IDENTISCH!

"Blockzeit ist die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeugs aus seiner Parkposition zum Zweck des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind."

"Für Hubschrauber bedeutet Blockzeit die Zeit zwischen dem erstmaligen Drehen der Rotorblätter bis zum Absetzen und dem nachfolgenden Stillstand des Rotors."

"Jeder Pilot muß ein Flugbuch führen"?[Quelltext bearbeiten]

Meiner Ansicht nach ist der zweite Satz falsch: "Jeder Pilot muss selbstständig ein Flugbuch führen und im Luftfahrzeug bei sich haben."

Piloten von Luftsportgeräten müssen zwar für manche Lizenzen per Flugbuch eine bestimmte Flugerfahrung nachweisen, sind aber nicht generell zur Führung eines Flugbuchs verpflichtet. Gelten Luftsportgeräteführer nicht als Piloten (wäre mir neu), oder ist der Artikel bloß einseitig ausgerichtet?

Mir fehlt leider der Überblick, um im Wikipedia-Sinne mutig zu sein. Wer macht's? -- 173.193.219.190 11:35, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


korrekt: http://www.dhv.de/typo/Informationen_zur_Fl.1383.0.html -- 137.56.163.64 13:19, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Auch wenn ich dem DHV nur ungern widerspreche, aber aus meiner Sicht sollte hier die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) Maßgeblich sein. Dort heißt es in

§ 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen

(1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder haben ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Kennzeichen des Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist, Start-/Landeflugplatz sowie Abflug- und Ankunftszeit (Zeiten in Blockzeit in koordinierter Weltzeit (UTC)), Gesamtdauer des Fluges, Gesamtflugzeit anzugeben sind. [...]

(3) Für Luftsportgeräteführer kann der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes Ausnahmen von Absatz 1 zulassen oder weitere Angaben im Flug- oder Sprungbuch verlangen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf andere Weise gewährleistet ist.

Das sagt aus meiner Sicht dass die hier aufgeführten Flieger ein Flugbuch zu führen haben und auch dass sowohl die Block- als auch die Flugzeit zu dokumentieren ist. (http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/BJNR000530976.html#BJNR000530976BJNG001101308) Vereinfacht würde ich daher sagen jeder Pilot muss eins führen.


--Unimog404 (Diskussion) 00:38, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Flugbuch[Quelltext bearbeiten]

1. Zu Leviathan09: Man muß bei z.B. bei Platzrunden NICHT jede Landung einzeln aufführen: "Führt der Inhaber einer Lizenz mehrere Flüge am selben Tag durch, bei denen er jedes Mal zum Startflugplatz zurückkehrt und der Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Flügen nicht mehr als 30 Minuten beträgt, können diese Flüge als eine Eintragung zusammengefasst werden." Quelle: JAR-FCL 1.080 c) (vi) Link: http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Flugschueler/binarywriterservlet?imgUid=23770b7f-e563-c421-60f1-d8770a7fd727&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

2. Zu Unimog404: Die BLOCKzeit muß für jeden einzelnen Flug dokumentiert werden, NICHT jedoch die FLUGzeit. Mit "Gesamtflugzeit" ist diejenige des Piloten gemeint, d.h. wieviel er bis dahin aufaddiert hat. Auch wenn das im Gesetzestext wieder mal blöd (= mehrdeutig) formuliert ist, ergibt sich dies z.B. auch aus Anhang 1 zu JAR-FCL 1.005. Darin ist z.B. für den ATPL eine "Gesamtflugzeit" von 1500 Stunden erwähnt, und die schafft man nun mal nicht auf einem Flug (Ausnahme: ISS-Station, für die man aber wohl kein Flugbuch führen muß). Auch in der LuftPersV gibt es solche Stellen, z.B. in §§ 42 und 95a.

3. Diskussion zum Artikel insgesamt: Ich verstehe nicht so richtig, warum dieser Artikel überhaupt "aufgrund von inhaltlichen oder formalen Mängeln auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Luftfahrt eingetragen" wurde. Aus meiner Sicht (auch als ATPLer und Fluglehrer) ist er angemessen umfangreich und vollständig, auch der wichtige Hinweis zur Urkundenfälschung fehlt nicht. Inhaltliche oder formale Mängel sind mir auch nicht aufgefallen.

Daher schlage ich vor, den Artikel ohne Einschränkungen zu stellen. Ich persönlich habe übrigens nie etwas mit ihm zu tun gehabt, sondern ihn heute erstmals gesehen.

--Uli Elch (Diskussion) 12:42, 17. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo Uli Elch, Danke für Deine Hinweise. Bezüglich Flugzeit wiederspricht Deine Aussage aber $ 120 LuftPersV [1] dort heißt es ausdrücklich (wie oben bereits zitiert) "[...]Privatluftfahrzeugführer [...] haben ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, [...] Abflug- und Ankunftszeit (Zeiten in Blockzeit in koordinierter Weltzeit (UTC)), Gesamtdauer des Fluges, Gesamtflugzeit anzugeben sind.[...]"
Das ist für mein Verständnis so auszulegen dass zwingend Block- Flug und Gesamtflugzeit zu dokumentieren ist. LuftPersV ist natürlich national, was auch erklärt warum inzwischen z.B. Berufsflugzeugführer dort gar nicht mehr auftauchen, aber zumindest national, und die Frage ging ja um Luftsportgeräteführer die national geregelt sind, muss aus meiner Sicht daher auch die Flugzeit (des einzelnen Fluges) dokumentiert werden.
Bzgl. QS denke ich ebenfalls der Hinweis könnte entfernt werden. Seit dem Einstellen in die QS hat ja auch El Grafo und ich noch bisschen dran gearbeitet und es freut mich natürlich dass er nun auch aus Sicht eines Profis angemessen ist.--Unimog404 (Diskussion) 13:51, 17. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundlage[Quelltext bearbeiten]

Auch hier hat die Änderung der Rechtslage (EU-FCL) inzwischen den Artikel überholt. Die Mitführungspflicht gilt inzwischen nur für Lizenzen unter nationaler Regelung und damit ist schon der erste Satz falsch. Ich werde den Artikel deshalb in den nächsten Tagen übrholen. Auch unter internationalen Gesichtspunkten. Ein Flugbuch in USA hat andere Eintragungen wie in EU und wieder andere auf nationale Regelung. Ob eine Flugbuch eine Urkunde ist, wäre auch mal so eine Frage, denn was ist mit Flugaufzeichnunungen, die nur noch elektronisch geführt werde, wie bei Verkehrspiloten üblich. Aber deutschlastig ist der Artikel sowieso--Salier100 (Diskussion) 02:25, 19. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Moin. Wenn Du es dankenswerter Weise auf den aktuellen Stand bringst, dann bitte auch belegen, damit es danach keinen Streit gibt.
Eine Urkunde im rechtlichen Sinne kann übrigens auch eine Rechnung oder Abmachung auf einem Bierdeckel sein, dazu braucht es keinen Notar (auch wenn manchmal einer für andere Sachen benötigt wird). Viele Grüße--Uli Elch (Diskussion) 13:00, 19. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Es geht um die Flugbücher der Piloten in kommerziellen Betrieb. Die dürfen gem. AMC1 FCL.050 Recording of flight time elektronisch durch die Fluggesellschaft geführt werden. Ist das dann eine Urkunde? Als Nichtjurist dachte ich immer es muss schriftlich sein, eben der Bierdeckel. Ich wäre also Vorsichtg zu sagen, ein Flugbuch ist eine Urkunde. Für Freizeitpiloten gibt ja der FCL den nationalen Luftfahrbehörden die Ermächtigung, dies zu Regeln, und da hat man wieder das hanschriftlich gebundene Flugbuch, übrigens natürlich teilweise bis auf Länderebene geregelt. Ja und dann gibt es noch die nationale Regelung für Luftsportgeräteführer. Darüberhinaus regeln natürlich andere Länder das auch anders. Bei der FAA werden keine Start-/Landezeiten eingetragen sondern nur die Blockzeit. Wie man sieht wird er Artikel etwas ausführlicher, also habe man etwas Geduld.--Salier100 (Diskussion) 03:22, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Neuanlage des Artikels aufgrund dieser Diskussion --Salier100 (Diskussion) 03:29, 1. Sep. 2019 (CEST)Beantworten