Diskussion:Form (Recht)

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Jedes Wort ist in Wikipedia irgendwo in einem anderen Artikel mit verwurstet. Eintippen - dann suchen und gucken, wo es ist. "pro forma". Das war vor einigen Jahren deutlich besser bei Wikipedia. -- 80.141.105.219 17:14, 26. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Form im Bürgerlichen Gesetzbuch[Quelltext bearbeiten]

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt als gesetzliche Form für Willenserklärungen: die Textform, die Schriftform, die elektronische Form (als Unterfall der Schriftform), die vereinbarte Form, die öffentliche Beglaubigung, die notarielle Beurkundung und die Abgabe vor einer Behörde (vom leichteren zum strengeren).

Welche Erklärungen sind das denn, die vor einer Behörde abgegeben werden müssen und in denen die Behörde nicht als Empfänger der Willenserklärung (wie etwa das Nachlassgericht bei der Erbausschlagung), sondern der Form wegen beteiligt ist? --[Rw] !? 23:08, 19. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

nach Durchsicht der eng. wiki, die dem Begriff ein eigenes Lemma eingeräumt hat, frage ich mich, ob die Überschrift Redensart zutreffend ist oder vielmehr als Fachbegriff aus dem Römisches Recht stammt. (nicht signierter Beitrag von 89.204.154.161 (Diskussion) 10:04, 2. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]