Diskussion:Fotoassistent

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Ilsebill in Abschnitt Es gibt keine "freiberuflichen Assistenten".
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Es gibt keine "freiberuflichen Assistenten".[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel ist der Wurm drin. Ein Assistent kann nicht selbständig arbeiten. Der Begriff "Assistent" sagt schon aus, dass die Person weisungsgebunden einer anderen Person zuarbeitet. Das ist in Deutschland nicht im Status der Selbständigkeit, sondern nur angestellt möglich. Zudem wäre die Tätigkeit (wenn sie nicht weisungsgebunden stattfindet) auch nicht "freiberuflich" sondern allenfalls als freie Mitarbeit denkbar. Freie Berufe sind im Einkommensteuerrecht definiert - Fotoassistenten kommen dort im Gesetzestext nicht vor. Ilsebill (Diskussion) 21:15, 3. Dez. 2017 (CET)Beantworten