Diskussion:Französische Verfassung von 1793

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Phi in Abschnitt Grundlegende Fehler des Artikels
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Im Schaubild fehlt Wesentliches[Quelltext bearbeiten]

Im Schaubild fehlen die Urversammlungen. 200 - 600 Bürger waren in diesen zusammengeschlossen. Sie wählten je nach Größe der Versammlungen 1 -3 Wahlmänner in die Wahlversammlung, zu denen sie sich zusammengeschlossen hatte, und zwar so das 40.000 Bürger durch die Urversammlungen vereint waren. Und diese Wahlmänner wählten dann die Nationalversammlung. Außerdem schlugen die Wahlversammlungen die Mitglieder des Vollzugsrats vor. Den Urversammlungen wurden Gesetze vorgelegt, und wenn "weniger als ein Zehntel der Mehrheit" der Versammlungen Einwände erhob, mussten alle über sie abstimmen. ~~ ---- (nicht signierter Beitrag von 79.221.249.127 (Diskussion | Beiträge) 16:54, 12. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Verwechselt du da nicht was mit der Verfassung von 1791? Da gab es auch was mit Wahlmännern (und da war die Zahl der Wahlmännern auch ungefähr an die der Aktivbürger gekoppelt (pro 100 Aktivbürger ca. 1 Wahlmann; kann mich aber auch täuschen)). Ich habe die Abbildung wenn ich mich nicht irre genau so aber auch schon einmal in einem Schulbuch gesehen. -- Kinderzeitung94 22:26, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wer hat die Verfassung angenommen[Quelltext bearbeiten]

Wer hat die Verfassung angenommen, wenn der Nationalkonvent, also die konstitionelle und gesetzgebende Versammlung der 1. Republik, ihn nicht in Kraft treten lassen wollte? --Susu the Puschel 10:30, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Verfassung ist nie in Kraftgetretten, da der Konvent dieses verschoben hat. Grund war die bedrohliche Kriegslage, die durch den von Anhängern der Girondins in den Departements geschürten Bürgerkrieg noch verschärft wurde. Deshalb wurde das Inkraft treten auf Friedenszeiten verschoben und ist tatsächlich nie erfolgt. Mehr Infos: -> siehe Wikipedia Beitrag zur Französischen Revolution -- 93.211.39.81 21:15, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Weltweit erstes allgemeines und gleiches Wahlrecht (für Männer)[Quelltext bearbeiten]

Sie sah zum ersten Mal weltweit ein allgemeines und gleiches Wahlrecht (für Männer) vor.

War diese Verfassung wirklich die erste?? Hatten die USA nicht schon früher ein gleiches Wahlrecht für Männer (Sklaven zählten ja laut ihrer Definition nicht als Menschen, haben deshalb auch kein Wahlrecht gehabt). Oder ist die Skalvarei der Punkt warum diese Französische Verfassung die erste war? -- Kinderzeitung94 22:00, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Niemand hat bestritten, dass die Sklaven Menschen waren. Aber auch das Wahlrecht von Freien war in den USA de facto nicht allgemein und gleich, steht jedenfalls hier. Der Vergleich ist natürlich ein bisschen unfair, weil nach der Verfassung von 1793 nie gewählt wurde, aber. Gruß, --Φ 22:20, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten
In der Unabhängigkeitserklärung der USA steht: "Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit." (Quelle:hier Naja und ich glaub die Sklaven waren nicht Frei - und die einzigste Erklärung hierfür wäre, dass Sklaven keine Menschen sind. Aber ansonsten hast du vollkommen recht. (nicht signierter Beitrag von Kinderzeitung94 (Diskussion | Beiträge) 22:36, 20. Jan. 2011 (CET)) Beantworten
Wie war das Wahlrecht in den Bundesstaaten der USA bis 1830? Gibt es eine zuverlässige Informationsquelle, wonach den Sklaven das Menschsein abgesprochen wurde? --Φ 08:28, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Das rechtlich relevante Stichwort zu den Sklaven (und nicht nur Sklaven, s. Plessy v. Ferguson) und Bürgerrechten ist nicht "Mensch", sondern "Person" (weil letzteres eben ein Schlüsselbegriff in der Verfassung ist). Das ist ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion (s. zuletzt Santorum) sowie im sich entwickelnden Case Law und Amendment-Prozess der USA. Siehe auch en:Voting rights in the United States und en:Category:History of voting rights in the United States. --Asthma und Co. 12:49, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Grundlegende Fehler des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die Verfassung des Jahres II beruht NICHT auf der Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789, sondern hat eine eigene vorangestellte Erklärung der Menschenrechte. Diese - und mit ihr die Verfassung - unterscheidet sich in einigen zentralen Punkten von der vorangegangen aus 1789:

  • 1793 wird erstmals "das allgemeine Glück" als Ziel der Gesllschaft genannt (kommt im Artikel zu wenig raus)
  • Schlüsselrechte sind nicht mehr nur die aus 1789 bekannten "Freiheit" und "Eigentum", sondern heißen jetzt "Gleichheit, Freiheit, Sicherheit, Eigentum", wobei die "Gleichheit" den ersten Platz einnimmt.
  • das Recht auf Arbeit
  • die Fürsorgepflicht der Gesellschaft
  • ein Recht auf Bildung für alle

und noch anderes, was mir jetzt nicht einfällt.

Diese Punkte sind so wichtig, auch weil hier die soziale Richtung dieser demokratischen Verfassung deutlich wird, dass der Artikel m.E. hier überarbeitet werden muss.

Die Verfassung von 1793 wurde übrigens auch nicht vom Konvent abgelehnt, wie es der Artikel darstellt, sondern auf Antrag St. Justs, der die 1793-Verfassung wesentlich mitbestimmt hat, für die Ausnahmezeit der Revolution(skrise) bis zur Wiederherstellung des Friedens ausgesetzt.

beste Grüße Sinzov (13:10, 14. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hallo Benutzer:Sinzov, du scheinst dich ja gut auszukennen, das freut mich. Möchtest du diese Ergänzungen und Korrekturen nicht selber vornehmen? Sei mutig! Falls du Fragen zur Wiki-syntax, zum Layout oder anderem hast, kannst du sie hiernstellen, ich lese mit und kann gerne helfen. In der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit, --Φ (Diskussion) 16:31, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten

@Phi: mach ich gerne ende april, ich komme auf Dich zu. grüße, sinzov (12:14, 19. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)