Diskussion:Freiwillige Ausreise

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 91.17.16.78 in Abschnitt Ausbau nötig
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Ausbau nötig[Quelltext bearbeiten]

Die „freiwillige Rückreise“ ist ja eine feste Institution in der deutschen Antiimmigrationspolitik geworden. Der Artikel sollte mehr die praktische Situation als die Ernennung zum Unwort beschreiben. --Chricho ¹ ² ³ 23:56, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

die freiwillige Ausreise von Personen ohne Aufenthaltsrecht ist der (rechtliche) Normalfall; dem steht die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung in Form der Abschiebung gegenüber. Insofern ist ein Ausbau des Artikels in der Tat sinnvoll und die "Uwort"-Aktion nicht mehr so recht nachvollziehbar (in der Regel wird man doch auch eine Rechnung "freiwillig" bezahlen auch wenn man kaum eine Wahl hat. Die wenigsten Menschen lassen es auf eine Vollstreckung ankommen - evtl. müsste die Unwort-Wahl auch nochmal genauer dargestellt werden). --gdo 18:54, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Frewillige Ausreise ist ein gegenüber der Abschiebung vorgelagertes Mittel ausreisepflichtige Personen des Landes zu verweisen. Was soll der Artikel über ein angebliches Unwort, dass eine auch im Hinblick auf andere Jahre linkslastige Jury ausgewählt hat? (nicht signierter Beitrag von 91.17.16.78 (Diskussion) 22:21, 3. Sep. 2016 (CEST))Beantworten