Diskussion:Fremdfinanzierte Übernahme

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Cash-Flow-Gegenpositionen?

Meiner Meinung nach ist es fahrlässig, Begriffe wie den beschriebenen fallen zu lassen ohne externen Quellenverweis oder den Verweis innerhalb der Wiki oder auch innerhalb des Begriffes Cash-Flow darauf einzugehen. Das hat sonst etwas von Buzz-Word-Mania oder eines Bullshit-Generators.

Vielleicht kann ja der gewogene Autor einem normalsterblichen Akademiker erklären, was das Wort bedeutet, denn es ist schon etwas töricht, einen unbekannten Fachbegriff durch einen anderen erklären zu wollen, übersieht man allerdings auch mal sehr gerne, wenn man sich autorisch begeistert engagiert. Ich weiss, ich könnte auch googeln, aber schließlich wollen wir ja alle auch die Wikipedia verbessern. ;-)))


Verhältnis von LBOs zu § 71a AktG Kann vielleicht jemand erklären, inwieweit § 71a AktG LBOs (im Anwendungsbereich des AktG) verbietet? Ohne die Praxis zu kennen, lese ich jedenfalls aus § 71a AktG, dass eine AG dem Investor (Übernehmenden) kein Geld zum Erwerb von Aktien eben dieser AG zur Verfügung stellen darf. Ist dies denn nicht "die" Form von LBOs? Oder ist ein LBO mit Mitteln der Zielgesellschaft eher selten in der Praxis? Wenn Letzteres der Fall ist: Wo kommt das Fremdkapital dann her? Danke für Eure Mühe. -- Felgentraeger 13:43, 28. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Fremdfinanzierung wird vom Käufer bereitgestellt aber mit dem Kaufgegenstand besichert. Gruß -- Godmod (Diskussion) 10:24, 20. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]


Methoden der Wertsteigerung

Es wäre schön, wenn man den Artikel dahingehend ausbauen könnte, dass auch beschrieben wird mit welchen drei Strategien sich der erzielte (erhoffte) Return für den Investor generieren lässt:

  • Schulden zurückzahlen: Entry und Exit Multiple sind gleich, Kapitalstruktur verändert sich zugunsten des EK
  • Wertsteierung: Entry und Exit Multiple sind gleich, der Unternehmenswert steigt durch Effizienzverbesserungen, Realisierung von Synergien etc.
  • Multiple-Steigerung: der Bewertungsmultiple ändert sich, Exit Multiple ist höher als Entry Multiple (ist allerdings vom Markt abhängig und daher nicht vom Investor beeinflussbar)

Gruß -- Godmod (Diskussion) 10:39, 20. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Überflüssige Absätze bei Rechtsfragen[Quelltext bearbeiten]

Die beiden ersten Absätze im Abschnitt Rechtsfragen sind meiner Meinung nach in diesem Artikel überflüssig. Es handelt sich um allgemeine Rechtsfragen bei Unternehmenskaufverträgen, die nichts speziell mit einem LBO zu tun haben (Gewährleistung, Form). Die essentiellen Rechtsfragen drehen sich um die Unwirksamkeit speziell von LBOs wegen Verstößen gegen Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Dies sind die Fragen die im Zentrum der scharfen Kritik an LBOs stehen. Der Rest sollte restlos entfernt werden, allenfalls könnte man einen Verweis auf Unternehmenskaufverträge im allgemeinen einfügen. (nicht signierter Beitrag von 109.193.250.30 (Diskussion) 02:16, 21. Jul 2014 (CEST))